24.04.2024 16:40:02 - dpa-AFX: ROUNDUP: AOK für stärkere Spezialisierung von Kliniken

BERLIN (dpa-AFX) - Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) dringen auf eine
stärkere Spezialisierung der Versorgung mit der geplanten Krankenhausreform.
"Nach wie vor werden viel zu viele Patientinnen und Patienten in Kliniken
behandelt, die technisch und personell nicht adäquat dafür ausgestattet sind",
sagte die Chefin des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann, am Mittwoch. Eine
qualitätsorientierte Konzentration von Krankenhausleistungen in Verbindung mit
einem vernünftigen Finanzierungssystem werde daher dringend benötigt.

Laut einer aktuellen Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK
(WidO) wurden 2022 zum Beispiel bei Brustkrebs in 95 an der Versorgung
beteiligten Krankenhäusern weniger als 25 Fälle operiert. Das bedeute, dass etwa
alle zwei Wochen ein solcher Eingriff gemacht worden sei. Bei solchen Fallzahlen
könne man nicht davon ausgehen, dass es dort ein routiniertes Behandlungsteam
oder eingespielte Prozessketten gebe. Regional gebe es deutliche Unterschiede.
So habe in Sachsen-Anhalt 2022 jede vierte Brustkrebs-OP in einer nicht speziell
zertifizierten Klinik stattgefunden, in Berlin seien dies nur 0,2 Prozent
gewesen.

Eine 2024 neu eingeführte Mindestmenge für Brustkrebs-OPs werde sicherlich
Fortschritte bringen, erläuterte das Institut. Der Konzentrationsprozess müsse
aber gerade bei Krebsbehandlungen dringend beschleunigt werden. Die Deutsche
Krankenhausgesellschaft wies ebenfalls darauf hin, dass seit 2004 eine vom
Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten, Kassen und Kliniken verabschiedete
Mindestmenge von 50 Brustkrebs-OPs im Jahr gelte, die 2025 auf 100 steige. Es
gebe also schon in diesem Jahr keine Standorte mit Gelegenheitsversorgung mehr.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die geplante
Krankenhausreform trotz bestehender Differenzen mit den Ländern vorantreiben.
Die Gesetzespläne zielen darauf, die Vergütung mit Pauschalen für
Behandlungsfälle zu ändern, um Kliniken von finanziellem Druck zu immer mehr
Fällen zu lösen. Künftig sollen sie 60 Prozent der Vergütung allein schon für
das Vorhalten von Angeboten bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die
Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen mit einheitlichen
Qualitätsvorgaben sein.

Aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß es am Mittwoch, man werde das
Gesetz trotz zahlreicher Kritikpunkte aus den Ländern zum Schluss hinbekommen.
Die Kritik sei nicht neu. In Ministeriumskreisen wurden Wünsche nach
weitgehenden Ausnahmen bei Qualitätsanforderungen in den Leistungsgruppen
zurückgewiesen - etwa bei vorgesehenen Mindestzahlen für Behandlungsfälle oder
Fachärzte./sam/DP/ngu

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