18.04.2024 07:38:12 - dpa-AFX: EU-Aktionsplan zu Meeresschutz: Bundesregierung will Fahrplan vorlegen

BERLIN/BRÜSSEL (dpa-AFX) - Für den von der EU-Kommission initiierten
Aktionsplan zum Meeresschutz und einer nachhaltigeren Fischerei will die
Bundesregierung in den kommenden Tagen Vorschläge für deutsche Maßnahmen nach
Brüssel melden. Ein zwischen den Ministerien für Landwirtschaft und Umwelt
abgestimmter Maßnahmenkatalog solle in Kürze vorgelegt werden, teilte ein
Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Berlin auf Anfrage der
Deutschen Presse-Agentur mit. Der Katalog wird demnach Maßnahmen zur
Beifangvermeidung, zu geschützten Arten, dem Schutz des Meeresbodens sowie zu
Forschung und Innovation enthalten. Einzelheiten wurden nicht genannt.

Die EU-Kommission möchte, dass die Fischerei in ganz Europa nachhaltiger
wird. Nach der EU-Biodiversitätsstrategie sollen bis 2030 mindestens 30 Prozent
der EU-Gewässer unter Schutz gestellt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hatte
die Kommission im vergangenen Jahr einen Plan vorgelegt. Darin werden die
EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen - unter anderem soll
die Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten, also etwa in
Nationalparks und Natura-2000-Gebieten, bis 2030 schrittweise eingestellt
werden. Erste Maßnahmen oder Vorschläge sollten bereits bis Ende März 2024
feststehen.

Allerdings ist der EU-Aktionsplan kein Gesetzesvorhaben. Die Kommission
teilte nach Bekanntwerden des Planes im vergangenen Frühjahr auf Nachfrage mit,
sie schlage einen Austausch zwischen Fischerei und Behörden auf regionaler und
nationaler Ebene vor.

Der deutsche Fahrplan umfasse bestehende Maßnahmen, beispielsweise zur
Fischerei in deutschen Meeresschutzgebieten, sowie laufende und geplante
Forschungsprojekte, teilte das für Fischerei zuständige
Bundeslandwirtschaftsministerium mit. Außerdem seien weitere "zielgerichtete und
ausgewogene Vorhaben" in Meeresschutzgebieten enthalten. "Es gilt nun, diese
konkret zu entwickeln und in den zuständigen Regionalgruppen abzustimmen",
teilte der Sprecher mit.

Vor allem das geplante Verbot von Grundschleppnetzen war bei Fischern an der deutschen Nordseeküste zuletzt auf deutliche Kritik und Proteste gestoßen. Sie
sehen bei einem Verbot der Fangmethode ihre Existenz in Gefahr.
Grundschleppnetze sind Fanggeräte, die etwa von einem Kutter geschleppt werden
und für das Fischen von Krabben am Meeresboden oder in Bodennähe konzipiert
sind. Meeresschützer kritisieren die Methode, da sie unter anderem den
Meeresboden und dort lebende Organismen schädigt.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium teilte mit, die Bundesregierung wolle
für jedes Meeresschutzgebiet prüfen, inwieweit weitere Maßnahmen zum Schutz des
Bodens notwendig seien. Dies werde in dem Fahrplan an die EU-Kommission
zugesichert. "Klar ist, dass wir bessere Regelungen für grundberührende
Fischerei brauchen", teilte der Ministeriumssprecher weiter mit. Dabei seien
auch die berechtigten Interessen einer nachhaltigen Fischerei zu
berücksichtigen./len/DP/zb

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