28.03.2024 15:09:13 - dpa-AFX: ROUNDUP: Ampel-Fraktionen wollen neue Regeln für Aktivitäten in sozialen Medien

BERLIN (dpa-AFX) - Die Ampel-Koalition will einen neuen gesetzlichen Rahmen
für Aktivitäten der Bundestagsfraktionen in den sozialen Medien verankern. Die
Fraktionen von SPD, FDP und Grünen teilten am Donnerstag der Deutschen
Presse-Agentur mit, der Bundesrechnungshof habe eine klare gesetzliche Regelung
für die Social-Media-Arbeit der Fraktionen angemahnt. "Wir wollen aus der Mitte
des Parlaments heraus eine rechtssichere Grundlage für die Öffentlichkeitsarbeit
der Fraktionen schaffen." Dazu fänden gute und konstruktive Gespräche der
zuständigen Berichterstatter von SPD, Grünen und FDP statt, auch die Union sei
einbezogen worden.

Patrick Schnieder, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion,
sagte: "Die Ampel ist spät dran." Sie sei bisher auf einen Vorschlag der
Unionsfraktion nicht eingegangen. "Deshalb begrüße ich es, dass nunmehr auch die
Ampel den Bedarf für eine Rechtsänderung sieht. Auf der Grundlage unseres
Vorschlages sind wir für Gespräche mit der Ampel offen, um einen
fraktionsübergreifenden Konsens zu erzielen."

Der Bundesrechnungshof hatte kritisiert, dass die Bundestagsfraktionen bei
der Nutzung sozialer Medien Bundesgelder auch "zweck- und damit auch
regelwidrig" verwendeten. Der derzeitige Rechtsrahmen begünstige dies. "Er gibt
systemisch bedingt erhebliche Fehlanreize, für die eigene Politik, für die
eigene Partei und damit für die Wiederwahl zu werben." Das sei regelwidrig.

Der Rechnungshof hatte alle Posts der Fraktionen in der Woche vor der
Bundestagswahl 2021 geprüft. Ergebnis: "Größtenteils informierten sie nicht oder
nicht nur über Tätigkeiten der Fraktionen oder die Posts enthielten Partei- oder
Wahlwerbung und waren damit unzulässig."

Der Bund stelle den Fraktionen Geld- und Sachleistungen von derzeit jährlich 140 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt als Fraktionsmittel zur Verfügung.
Damit finanzierten sie unter anderem ihre Öffentlichkeitsarbeit, also auch
Auftritte in den sozialen Medien. Der Gesetzgeber bleibe aufgefordert, die
Vorgaben zu reformieren und zu präzisieren. Verstöße bräuchten Sanktionen.

Ampel-Fraktionen wollen gesetzliche Anpassung

Nach der Mitteilung der Ampel-Fraktionen ist eine Anpassung des
Abgeordnetengesetzes geplant. Es solle künftig deutlicher herausgestellt werden,
dass die Fraktionen umfassend über ihre Arbeit im Bundestag berichten, ihre
politischen Standpunkte vermitteln und mit den Bürgerinnen und Bürgern in den
Dialog über parlamentarisch-politische Fragen treten könnten. Dazu gehöre
insbesondere auch die Kommunikation über digitale Medien. "Klar ist, dass
Fraktionen keine Parteiarbeit betreiben dürfen. In Wahlkampfnähe ist eine klare
Abgrenzung zur unzulässigen Parteiwerbung besonders wichtig."

Gerade in herausfordernden Zeiten müssten Fraktionen die Bürger über ihre
Arbeit transparent und umfassend informieren, so der SPD-Abgeordnete Johannes
Fechner. "Wenn aber die dafür vorgesehenen Öffentlichkeitsmittel missbraucht
werden sollten, muss es eine glasklare Rechtsgrundlage für deren schnelle
Rückforderung geben. Wir schaffen deshalb klare Regeln für mehr Transparenz und
gegen Missbrauch von Steuermitteln."

Die Grünen-Abgeordnete Irene Mihalic sagte, die Grenzen der legitimen
Öffentlichkeitsarbeit sollten klargestellt und ein gesetzlicher
Rückforderungsanspruch eingeführt werden. "Zukünftig soll die
Bundestagspräsidentin zweckwidrig verwendete Mittel vollumfänglich
zurückzufordern können. Regelverstöße bleiben damit nicht länger folgenlos.
Sechs Wochen vor der Bundestagswahl ist die Öffentlichkeitsarbeit auf
parlamentarische Anlässe beschränkt. Denn gerade in der heißen Wahlkampfphase
muss eine klare Abgrenzung zur unzulässigen Parteiwerbung sichergestellt
werden."

Der FDP-Politiker Stephan Thomae sagte, für eine moderne
Öffentlichkeitsarbeit in den digitalen Medien müsse es einen klaren gesetzlichen
Rahmen geben. Dieser müsse auch dafür sorgen, dass dafür vorgesehene finanzielle
Mittel nur zweckdienlich verwendet werden.

Der CDU-Politiker Schnieder sagte, seit längerer Zeit sei bekannt, dass die
rechtlichen Grundlagen für die Öffentlichkeitsarbeit von Bundestagsfraktionen
auf die Höhe der Zeit gebracht werden müssten. Die CDU/CSU-Fraktion habe hierzu
bereits vor über einem Jahr einen konkreten Gesetzesvorschlag in den Bundestag
eingebracht. "Unser Vorschlag sieht vor, dass Fraktionen eine eigenständige und
zeitgemäße Öffentlichkeitsarbeit machen dürfen. Sie soll alle aktuellen und
künftigen Medienarten umfassen, darunter natürlich auch Soziale Medien.
Gleichzeitig stellen wir damit sicher, dass Fraktionen auch weiterhin keine
Mittel für Parteiaufgaben aufwenden dürfen."/hoe/DP/ngu

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