28.03.2024 15:08:32 - dpa-AFX: ROUNDUP: FDP-Fraktion für Streichung von Homöopathie als Kassenleistung

BERLIN (dpa-AFX) - Die FDP-Fraktion dringt in der Ampel-Koalition wie auch
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) darauf, dass homöopathische
Mittel künftig nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt werden. "Ich befürworte
die Streichung homöopathischer Arzneimittel aus den Leistungen der
Krankenkassen", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der
FDP-Bundestagsfraktion, Andrew Ullmann, am Donnerstag der Deutschen
Presse-Agentur in Berlin. "Es ist schwer verständlich, wenn bei lebenswichtigen
Medikamenten gespart wird, während gleichzeitig homöopathische Arzneimittel von
der Krankenkasse erstattet werden."

Am Vortag hatte Bundesgesundheitsminister Lauterbach klargemacht, dass er
ein Ende homöopathischer Leistungen als mögliche Kassen-Zusatzleistungen
anstrebt. Darüber solle im parlamentarischen Verfahren diskutiert werden. Es sei
eine komplizierte Diskussion, und nicht alle Koalitionspartner täten sich damit
leicht. Seine Position sei klar: "Homöopathische Versorgung soll von den
Krankenkassen nicht vergütet werden." Dies seien Versorgungen, die nicht
wirkten. Dafür sollten die Kassen auch nicht bezahlen, da sonst "beim Patienten
und beim Bürger auch noch der falsche Eindruck entstehen könnte, dass
Homöopathie wirkt, was sie nachweislich nicht tut". Die SPD-Fraktion
positionierte sich am Donnerstag auf dpa-Anfrage nicht inhaltlich, schließlich
liege der Gesetzentwurf noch nicht vor. Die gesundheitspolitische Sprecherin
Heike Baehrens versprach aber eine sorgfältige Betrachtung und Prüfung.

Bei den Grünen gibt es Stimmen, die für die Beibehaltung als Kassenleistung
plädieren. Baden-Württembergs Grünen-Gesundheitsminister Manne Lucha sagte der
"Bild"-Zeitung: "Viele Menschen vertrauen der Homöopathie, weil sie
offensichtlich gute Erfahrungen damit machen. Hingegen sind die Kosten der
Kassen für diese Leistungen gering." Die Grünen-Fraktion wollte sich auf eine
Anfrage der dpa zu ihrer Haltung am Donnerstag "aus Kapazitätsgründen" nicht
äußern. Bei der Partei verwies man lediglich auf den Beschluss zum
Grundsatzprogramm von 2020.

Damals hatte ein Bundesparteitag der Grünen nach monatelangem Streit
beschlossen: "Leistungen, die medizinisch sinnvoll und gerechtfertigt sind und
deren Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen ist, müssen von der
Solidargemeinschaft übernommen werden."

Wissenschaftlicher Konsens ist, dass für homöopathische Behandlungen keine
Wirkung nachgewiesen ist, die über den Placebo-Effekt hinausgeht. Basis für
homöopathische Arzneimittel können pflanzliche, mineralische und tierische
Substanzen sein. Die extrem verdünnten Stoffe werden zum Beispiel in Form von
Kügelchen (Globuli) verabreicht. Die gesetzlichen Kassen gaben 2021 für
homöopathische Mittel allein rund 7 Millionen Euro aus, für anthroposophische
Arzneimittel knapp 15 Millionen.

Lauterbachs Gesetzentwurf sieht nun zwar keine Streichung homöopathischer
Mittel als Kassenleistung vor, der Bundestag kann ihn bei seinen anstehenden
Beratungen aber noch ändern, was die FDP möchte. Zugleich betonte Ullmann, dass
es nicht um ein Verbot der Homöopathie gehe. "Homöopathische Arzneimittel können
weiterhin gekauft und eingenommen werden, jedoch nicht mehr auf Kosten der
Allgemeinheit."/hrz/DP/ngu

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