28.03.2024 07:57:19 - dpa-AFX: Kinderärzte in Deutschland fordern Entlastung bei Krankschreibung

BERLIN (dpa-AFX) - Die Kinderärzte fordern, die Arztpraxen zu entlasten und
die Regelungen für die Krankschreibung von Kindern zu ändern. Es komme einem
"unnötigen Einsatz von pädiatrischen Ressourcen" gleich, wenn Kinderärzte eine
harmlose Krankheit bescheinigen müssten, sagte der Präsident des Berufsverbandes
der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Michael Hubmann, der "Ärzte Zeitung"
(Donnerstag). Eltern könnten harmlose Erkrankungen selbst managen.

"Vor allem aber können wir schlichtweg nicht beurteilen, ob zur Betreuung
eines Kindes ein Elternteil zu Hause bleiben muss oder ob das innerfamiliär
anders geregelt werden könnte. Absurderweise wird aber genau das von uns
gesetzlich verlangt", so der Pädiater. Arztpraxen seien als "Verfolgungsbehörden
der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet".

Für kranke Kinder bis zwölf Jahren können sich Eltern von der Arbeit
freistellen lassen. Die Kasse übernimmt dann einen Großteil des
Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld - in der Regel 90 Prozent des
ausgefallenen Nettolohns. Dazu brauchen Eltern allerdings eine ärztliche
Bescheinigung. Diese Krankschreibung zur Betreuung können sie seit dem 18.
Dezember auch telefonisch und ohne Praxisbesuch beantragen. Möglich sind
Bescheinigungen zum Bezug von Kinderkrankengeld für maximal fünf Tage.

Als unnötige Arbeit wertete Hubmann auch Atteste, die notwendig seien, damit Kinder bei kleineren gesundheitlichen Leiden wieder zurück in die Kita oder die
Schule könnten. Er führte dazu folgendes Beispiel an: "Ein Kind hat einen
Mückenstich. Die Kita sagt: Das Kind hat einen Hautausschlag. Also hole ich den
Papa aus seiner Redaktionskonferenz. Der holt seinen Sohn ab und kommt zu mir in
die Praxis." Ein solches Szenario sei "kein Witz, das ist Alltag und ein
gesellschaftlicher Schaden".

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat angekündigt, unnötige
bürokratische Lasten in Arztpraxen zu reduzieren. Generell gilt seit 7. Dezember
bereits, dass sich Patientinnen und Patienten bei leichteren Erkrankungen nicht
mehr in Praxen schleppen müssen, um eine Krankschreibung für den Job zu
erhalten. Bedingung ist, dass man in der Praxis bekannt ist und keine schweren
Symptome hat. Bekommen kann man dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für
bis zu fünf Tage. Eine ähnliche, mehrfach verlängerte Sonderregelung in der
Corona-Krise war im Frühjahr ausgelaufen./wn/DP/jha

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