Börseninformationen

22.08.2023 11:52:18 - BGH: Erklärung zu Mieterhöhung muss Drittmittel auflisten

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Erhöht ein Vermieter nach einer Modernisierung die Miete, muss er Mietern in der Erklärung dazu nachvollziehbar etwaige Drittmittel wie staatliche Förderung für energetische Sanierungen offenlegen. Solche Informationen sollen nach einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dazu dienen, dass Mieter den Grund und Umfang der Mieterhöhung auf Plausibilität überprüfen und entscheiden können, ob sie zum Beispiel juristische oder bautechnische Sachkundige zurate ziehen.

Bezahlt der Vermieter etwa Modernisierungsmaßnahmen mit Hilfe zinsverbilligter oder zinsloser Darlehen aus öffentlichen Haushalten, durch Darlehen oder Mietvorauszahlungen des Mieters, durch Leistungen eines Dritten für den Mieter oder aus Mitteln der Finanzierungsinstitute von Bund und Ländern, verringert das die Mieterhöhung entsprechend. Das solle sicherstellen, dass der Vermieter nicht bessergestellt wird gegenüber anderen, die aus eigenem Vermögen Sanierungen finanzieren.

Im konkreten Fall aus Berlin hatte der Vermieter im Text der Erhöhungserklärung keine Angabe zu anrechenbaren Drittmitteln gemacht. Allerdings verwies er darin auf ein Ankündigungsschreiben zu der Sanierung, laut dem er Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für energieeffiziente Maßnahmen beantragen wolle. Der Kläger hält die Mieterhöhungserklärung aus formellen Gründen für unwirksam.

Aus Sicht des BGH bleibt bei den Angaben offen, ob der Vermieter die Förderung bekommen, aber nicht angegeben und Kürzungsbeträge nicht angerechnet hat - oder ob der Antrag eventuell abgelehnt wurde oder gewährte Mittel nicht auf die Kosten der Modernisierungsmaßnahmen anzurechnen waren. "Denkbar ist es auch, dass die Beklagte eine Erklärung zu den Drittmitteln schlicht vergessen hat", hieß es.

Nachdem das Amtsgericht Berlin-Wedding der Klage des Mieters stattgegeben hatte und der Vermieter mit der Berufung am Landgericht Berlin scheiterte, wies nun auch der BGH in Karlsruhe dessen Revision gegen das Urteil zurück. (Az. VIII ZR 416/21)/kre/DP/stk


Quelle: dpa-AFX
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
DEUTSCHE WOHNEN SE INH A0HN5C Frankfurt 17,040 29.04.24 11:21:45 +0,180 +1,07% 0,000 0,000 17,120 16,860
VONOVIA SE NA O.N. A1ML7J Frankfurt 26,210 29.04.24 21:49:08 +0,310 +1,20% 0,000 0,000 26,020 25,900

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH