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25.02.2026 19:05:35 - EQS-Adhoc: Gerresheimer AG: BaFin kündigt Erweiterung der Prüfung des Konzernabschlusses 2024 sowie die Einleitung einer Prüfung des Halbjahresfinanzberichts 2025 an (deutsch)

Gerresheimer AG: BaFin kündigt Erweiterung der Prüfung des Konzernabschlusses 2024 sowie die Einleitung einer Prüfung des Halbjahresfinanzberichts 2025 an

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EQS-Ad-hoc: Gerresheimer AG / Schlagwort(e): Geschäftszahlen /
Gesamtjahr/Geschäftszahlen / Halbjahr
Gerresheimer AG: BaFin kündigt Erweiterung der Prüfung des
Konzernabschlusses 2024 sowie die Einleitung einer Prüfung des
Halbjahresfinanzberichts 2025 an

25.02.2026 / 19:05 CET/CEST
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Gerresheimer AG: BaFin kündigt Erweiterung der Prüfung des
Konzernabschlusses 2024 sowie die Einleitung einer Prüfung des
Halbjahresfinanzberichts 2025 an

Düsseldorf, 25. Februar 2026. Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Gerresheimer AG (ISIN:
DE000A0LD6E6, "Gerresheimer") mitgeteilt, dass sie beabsichtigt,

  * die am 18.09.2025 eingeleitete Anlassprüfung des offengelegten
    Konzernabschlusses und des zugehörigen Konzernlageberichts für das
    Geschäftsjahr 2023/2024 der Gerresheimer AG zu erweitern sowie


  * eine Anlassprüfung des veröffentlichten verkürzten
    Konzernzwischenabschlusses und des zugehörigen
    Konzernzwischenlageberichts für den Zeitraum vom 1.12.2024 bis zum
    31.05.2025 der Gerresheimer AG einzuleiten.


Erweiterung der Prüfung des Konzernabschlusses 2024
Grund für die Erweiterung der Prüfung des Konzernabschlusses und des
zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2024 vom 1.12.2023 bis
zum 30.11.2024 sind laut BaFin "konkrete Anhaltspunkte dafür, dass

  1. die in der Bilanz mit einem Buchwert von 65,5 Mio. Euro ausgewiesenen
    Leasingverbindlichkeiten und/oder die im Anhang angegebenen, mit den
    Leasingverbindlichkeiten korrespondierenden nicht diskontierten
    Zahlungsverpflichtungen möglicherweise fehlerhaft sind;


  2. die Angabe der Nutzungsdauern der als immaterielle Vermögenswerte
    aktivierten Entwicklungskosten mit einem Buchwert von 29,4 Mio. Euro
    möglicherweise fehlerhaft ist;


  3. Vermögenswerte des Segments Advanced Technologies, die in der Bilanz
    mit einem Buchwert von 196,5 Mio. Euro ausgewiesen sind, möglicherweise
    im Wert gemindert waren und die in diesem Fall erforderliche Erfassung
    eines Wertminderungsaufwands unterblieb."


Die Vermögenswerte des Segments Advanced Technologies betreffen die Sensile
Medical AG, Olten, Schweiz. Gerresheimer hatte am 10. Februar 2026
mitgeteilt, dass im Konzernabschluss 2025 nicht-zahlungswirksame
Wertminderungen in Höhe von rund 220 bis 240 Mio. EUR erwartet werden.
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Wertminderungen auf Technologie-
und Entwicklungsprojekte der Sensile Medical AG, Olten, und unter anderem um
Wertminderungen von Vermögenswerten der Gerresheimer Moulded Glass Chicago
Inc., Chicago.

Einleitung Prüfung des Halbjahresfinanzberichts 2025
Grund für die Prüfung des Konzernzwischenabschlusses und des zugehörigen
Konzernzwischenlageberichts für den Zeitraum vom 1.12.2024 bis zum
31.05.2025 (Halbjahresfinanzbericht) sind laut BaFin "konkrete Anhaltspunkte
dafür, dass

  1. die Beurteilung bestimmter Risiken im Konzernzwischenlagebericht für
    den Zeitraum 01.12.2024 bis 31.05.2025 in Verbindung mit dem
    Konzernlagebericht 2023/24 aufgrund der Finanzierung des Erwerbs von
    Bormioli Pharma nicht mehr zutraf;


  2. die Erfassung von Wertminderungen von Vermögenswerten fehlerhaft
    unterblieb;


  3. Umsatzerlöse und Umsatzkosten im Zusammenhang mit Bill
    and-hold-Vereinbarungen unzutreffend erfasst wurden."


Die Gesellschaft hat im Halbjahresfinanzbericht 2025 die Risiken aus
Akquisitionen, Desinvestitionen und Kooperationen sowie das
Liquiditätsrisiko unverändert zum Konzernabschluss 2024 als gering
eingestuft. Die BaFin sieht Anhaltspunkte, dass die Aufrechterhaltung der
Risikoeinstufung nicht mehr angemessen war.
Bei der Erfassung von Umsatzerlösen und -kosten im Zusammenhang mit
Bill-and-Hold-Vereinbarungen beabsichtig die BaFin auch im
Halbjahresfinanzbericht 2025 zu prüfen, ob diese Umsätze bereits zum
Halbjahr 2025 oder erst zu einem späteren Zeitpunkt hätten erfasst werden
dürfen. Damit im Zusammenhang steht die Bilanzierung von Vorräten zum
Bilanzstichtag 31.05.2025.

Die Gesellschaft hatte am 22. Dezember 2025 bereits mitgeteilt, Umsätze aus
Bill-and-Hold-Vereinbarungen umfassend zu korrigieren, im Konzernabschluss
2025 keine Umsätze aus neuen Bill-and-Hold-Vereinbarungen zu berücksichtigen
und auch zukünftig auf diese Praxis zu verzichten. Außerdem hatte die
Gesellschaft mitgeteilt, auch in den folgenden unterjährigen
Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2026 die Erfassung von Umsatzerlösen
aus Bill-and-Hold-Vereinbarungen durch die Anpassung der Vorjahreswerte zu
korrigieren.

Gerresheimer geht davon aus, dass die BaFin die angekündigte Erweiterung der
Prüfung des Konzernabschlusses 2024 sowie die anlassbezogene Prüfung des
Zwischenabschlusses für das 1. Halbjahr 2025 einleiten wird.

Die Gesellschaft wird mit der BaFin im Rahmen der Prüfungen weiterhin
vollumfänglich kooperieren, um die Sachverhalte transparent zu klären.

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Investor Relations

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Vice President Investor Relations

T +49 211 6181 220
gerresheimer.ir@gerresheimer.com

     Medien
     Jutta Lorberg
     Head of Corporate Communication
     T +49 211 6181 264
     [1]jutta.lorberg@gerresheimer.com




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Quelle: dpa-AFX
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