23.12.2025 18:20:12 - EQS-News: LHR Rechtsanwälte: Simon Telian gewinnt Prozess gegen Advanced Blockchain AG (deutsch)
LHR Rechtsanwälte: Simon Telian gewinnt Prozess gegen Advanced Blockchain AG
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LHR Rechtsanwälte: Simon Telian gewinnt Prozess gegen Advanced Blockchain AG
23.12.2025 / 18:20 CET/CEST
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Simon Telian gewinnt Prozess gegen Advanced Blockchain AG
LHR Rechtsanwälte, Köln, vertritt Herrn Simon Telian presserechtlich.
Nachfolgend gehen wir aufgrund einiger Nachfragen zur Sache auf den
Klageerfolg von Herrn Telian gegen die Advanced Blockchain AG (ABAG) vor dem
Landgericht Frankfurt am Main in dem Zahlungsprozess vor dem Landgericht
Frankfurt am Main Az. 3-02 O 8/25 ein.
Mit Urteil vom 5. Dezember 2025 hat das Landgericht Frankfurt am Main
entschieden, dass die ABAG an Herrn Telian offene Vorstandsvergütungen
zahlen muss.
Der Klage von Herrn Telian gegen die ABAG wurde damit vollständig
stattgegeben.
Das Gericht stellte dazu fest, dass - entgegen der Auffassung der ABAG - der
Dienstvertrag mit Herrn Telian als Vorstandsmitglied nicht durch die von der
ABAG erklärte außerordentliche Kündigung beendet worden ist.
Die vom Aufsichtsrat der ABAG erklärte Kündigung aus wichtigem Grund stellt
sich dem Urteil zufolge nämlich als unwirksam dar.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat dazu erkannt, dass sich kein
Sachverhalt feststellen lässt, der die Annahme eines wichtigen Grundes
rechtfertigen würde.
Die Kammer sah insbesondere den zentralen Vorwurf - die angebliche Vorlage
unrichtiger Rechnungen - als nicht bewiesen an.
Was die Versagung des Testats für den Jahresabschluss 2024 der
ABAG-Tochtergesellschaft Incredulous Ltd. und das nur eingeschränkte Testat
für den Jahresabschluss 2024 der ABAG angeht, vermochte der
Gerichtsentscheidung zufolge die ABAG es noch nicht einmal aufzuzeigen,
inwieweit dies konkret auf einem Fehlverhalten von Herrn Telian beruht.
Es bleibt daher dabei, dass Herr Telian nicht für die Mängel der
Jahresabschlüsse 2024 der Incredulous Ltd. und der ABAG verantwortlich ist.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat im Ergebnis die ABAG antragsgemäß
verurteilt, ausstehendes Vorstandgehalt an Herrn Telian zu zahlen. Die ABAG
hat außerdem die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Sie kann gegen die
Entscheidung Rechtsmittel einlegen. Die ABAG hat ihre bisherigen
Prozessbevollmächtigten ersetzt und PwC (PricewaterhouseCoopers) als neue
rechtliche Vertretung beauftragt.
Herr Telian kündigt weitere rechtliche Schritte gegen die ABAG an.
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Quelle: dpa-AFX