21.06.2024 10:22:44 - dpa-AFX: Bundesländer wollen weniger Radioprogramme der Öffentlich-Rechtlichen

MAINZ (dpa-AFX) - Die Bundesländer wollen weniger Radioprogramme im
öffentlich-rechtlichen Rundfunk. "Wir werden die Hörfunkprogramme reduzieren",
sagte die Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder, Heike Raab, der
Deutschen Presse-Agentur. Konkrete Wellen wurden nicht genannt. Jüngst hatte der
ARD-Sender Hessischer Rundfunk (HR) bereits angekündigt, dass er langfristig mit
weniger als den bisher sechs Radioprogrammen plane.

SPD-Politikerin Raab, die auch rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin
ist, ergänzte, man rede im Länderkreis zudem über eine Reduzierung der
TV-Spartensender und eine Begrenzung der Apps. Die öffentlich-rechtlichen Sender
bieten diese Spartensender an: Tagesschau24 (ARD), Phoenix (ARD und ZDF), KiKa
(ARD und ZDF), ZDFinfo (ZDF), ZDFneo (ZDF), ARD alpha (ARD) und One (ARD).

Die Bundesländer arbeiten derzeit an einer größeren Rundfunkreform.
Hintergrund sind auch Forderungen aus dem Länderkreis, dass die
Öffentlich-Rechtlichen kosteneffizienter aufgestellt sein sollten. In
Deutschland beauftragen die Länder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und legen
dessen grobe Struktur mit Sendern per Staatsvertrag fest. Um Programminhalte der
Sender geht es nicht, das haben die Häuser mit Blick auf die Pressefreiheit
selbst in der Hand. Die Rundfunkkommission will im Oktober den
Ministerpräsidenten die Vorschläge vorlegen. "Wir sind in einem guten und
konstruktiven Prozess und werden am Montag weitersprechen", sagte Raab.

Entstehen soll ein Reformstaatsvertrag als Dach über Änderungen in insgesamt fünf weiteren Staatsverträgen: Medienstaatsvertrag - er regelt den gesamten
Rundfunk in Deutschland -, ARD-, ZDF- sowie Deutschlandradio-Staatsvertrag.
Außerdem soll es um den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag gehen, in dem die
Höhe des Beitrags festgelegt ist. Details, was die Länder zur Finanzierung
konkret vorhaben, wurden noch nicht öffentlich gemacht. Derzeit gibt es eine
Debatte in den Ländern darüber, wie hoch der Rundfunkbeitrag sein sollte. Einer
Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
(KEF), den Beitrag am 1. Januar 2025 von jetzt 18,36 Euro auf 18,94 Euro zu
erhöhen, wollen mehrere Ministerpräsidenten nicht folgen. Die Länder können nur
gemeinsam einstimmig die Höhe verändern. Der Fall könnte vor dem
Bundesverfassungsgericht landen.

Rundfunkkommissions-Koordinatorin Raab erläuterte zu der Reform: "Wir werden den Auftrag neu beschreiben - qualitativ und quantitativ: Es soll mehr
Interaktion geben, Kooperationen mit Bildungs- und Kultureinrichtungen geben,
denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss mehr Teil des gesellschaftlichen
Diskurses werden." Zudem: "Wir stärken alles, was Zusammenarbeit und
Wirtschaftlichkeit angeht." Derzeit kann man in der ARD bereits beobachten, dass
die Sender verstärkt nach Synergien suchen und Programminhalte in TV und Radio
miteinander teilen, um Doppelstrukturen zu vermeiden.

Raab zufolge soll der ARD-Staatsvertrag am grundlegendsten verändert werden: "Die Organisation soll deutlich gestrafft und die Gremienkontrolle neu sortiert
werden." In den Staatsverträgen von ZDF und Deutschlandradio solle - und das
könne auch ein Vorbild für die ARD-Anstalten sein - ein Direktorium etabliert
werden, das Intendantenprinzip soll aber beibehalten werden. Die Intendanten und
Intendantinnen stehen als Senderchefs an der Spitze der Medienhäuser./rin/DP/jha

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