07.05.2024 17:03:27 - dpa-AFX: Prüfer: Brüssel holt sich falsch ausgegebenes Geld zu langsam zurück

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Nicht vorschriftsgemäß ausgegebenes EU-Geld wird nach
Ansicht des Europäischen Rechnungshofes nicht schnell genug von der Europäischen
Kommission wieder eingezogen. Zwischen dem Ende geförderter Maßnahmen und einer
Rückforderung vergingen oft mehr als ein Jahr oder mehr, schreiben die EU-Prüfer
in Luxemburg in einem am Dienstag veröffentlichten Bericht. Weitere drei bis
fünf Monate verstrichen, bevor die Mittel erstattet würden, heißt es weiter. In
einem bis acht Prozent der Fälle werde sogar völlig auf die Forderung
verzichtet. Allerdings sorge die Kommission für eine genaue und zügige Erfassung
der vorschriftswidrigen Ausgaben.

4,2 Prozent des EU-Haushalts wurden 2022 den Angaben zufolge nicht nach den
Regeln ausgegeben, also vorschriftswidrig. Über alle Politikbereiche hinweg
wurden den Angaben nach von 2014 bis 2022 vorschriftswidrige Ausgaben in Höhe
von 14 Milliarden Euro gemeldet.

Die Wiedereinziehung vorschriftswidriger Beträge sei ein wichtiges
Instrument, etwa um weitere Unregelmäßigkeiten zu verhindern, schreiben die
Autoren. "Die rasche Einziehung falsch ausgegebener EU-Gelder sollte mit aller
Entschiedenheit verfolgt werden", sagte Jorg Kristijan Petrovic, beim
Europäischen Rechnungshof zuständig für das Thema. "Das ist die EU den
Steuerzahlern schuldig. Erfolgt keine Wiedereinziehung, so würde dies das
Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die EU schwer beschädigen."

EU-Mittel aus dem gemeinsamen Haushalt der Mitgliedsländer gibt es über alle Politikbereiche hinweg, beispielsweise Agrarsubventionen oder
kohäsionspolitische Zahlungen. Mit diesen Mitteln soll strukturschwachen
Regionen beim Wachstum geholfen werden, um wirtschaftliche und soziale
Unterschiede auszugleichen.

Allerdings werden nicht alle direkt von der EU-Kommission ausgegeben,
sondern nur 20 Prozent. 70 Prozent werden demnach gemeinsam mit den
Mitgliedsländern verwaltet und 10 Prozent von internationalen Organisationen
oder Drittländern. Vorschriftswidrige Ausgaben kommen ganz oder teilweise unter
bestimmten Bedingungen für eine Wiedereinziehung direkt durch die Kommission
oder durch die zunächst für die Mittel zuständigen EU-Länder oder Einrichtungen
infrage./rdz/DP/he

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH