01.05.2024 07:00:02 - dpa-AFX: ROUNDUP: Von Grün bis Rot - wie das Pkw-Label Verbrauchern helfen soll

BERLIN (dpa-AFX) - Mehr Transparenz soll es bringen und damit auch zu
bewussteren Kaufentscheidungen führen: Ein verändertes Pkw-Label soll ab
Mittwoch potenzielle Käufer von Neuwagen unter anderem besser über den Verbrauch
und die Emissionen des Fahrzeugs informieren. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde
bereits im Februar die Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung bei Pkw
angepasst. Verpflichtend werden die Regelungen zu dem Label ab Mai. Die
wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Was ist das für ein Label und wo finde ich es?

Das Label ist laut Bundeswirtschaftsministerium ein Hinweis mit spezifischen Verbrauchs- und Emissionsangaben, der beim Verkauf eines Neuwagens direkt an dem
ausgestellten Pkw angebracht sein muss. Wird der Neuwagen über das Internet
bestellt, muss der Inhalt demnach entsprechend angegeben werden.

Was bringt mir das Label beim Autokauf?

Im Idealfall sorgt das Label für einen besseren Überblick über Verbrauch und Emissionen des potenziellen neuen Fahrzeugs. Durch die umfangreicheren Angaben
sollen Verbraucherinnen und Verbraucher laut Bundeswirtschaftsministerium besser
informiert werden.

Gab es so ein Label auch schon vorher?

Ja, das gab es. Ähnlich wie bei Haushaltsgeräten gibt es auch bei Pkw im
Autohaus seit Langem eine Kennzeichnung dazu, wie viel Sprit ein Auto - oder im
Falle eines E-Autos Strom - verbraucht und wie viel CO2 es ausstößt. Dies wurde
auch bisher schon in farbigen Balken von Grün bis Rot dargestellt - um Fahrzeuge
miteinander vergleichen zu können. Das bisherige System wurde jedoch kritisiert.
So hatte der ADAC erklärt, die Einstufung auf Basis des Fahrzeugleergewichts
bevorzuge schwere Pkw. Verbrauchsarme Kleinwagen würden vielfach mit Rot, große
Pkw mit hohem Verbrauch mit Grün gekennzeichnet. Das stifte Verwirrung, eine
Korrektur der Verordnung sei unumgänglich gewesen.

Was ist anders als bisher?

Neu sind gleich mehrere Dinge. Unter anderem basieren Angaben zu
Energieverbrauch und CO2-Emissionen nun auf dem sogenannten
WLTP-Prüfmessverfahren, das realitätsnähere Werte liefern soll. Außerdem spielt
das Gewicht des Fahrzeugs keine Rolle mehr. Durch eine neue Klasseneinteilung
soll laut Wirtschaftsministerium verhindert werden, dass besonders große und
schwere Pkw aufgrund ihres Gewichts in eine bessere CO2-Klasse eingeordnet
werden können als deutlich leichtere Fahrzeuge mit gleich hohen Emissionen.
Außerdem wird für jede Antriebsart ein eigenes Label eingeführt.

Bei Plug-in-Hybriden gibt es dem Ministerium zufolge eine doppelte
Kennzeichnung auf dem Label: Einerseits werde die Klasseneinstufung im
Mischbetrieb angegeben, andererseits die CO2-Klasse beim reinen
Verbrennerbetrieb. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher die
Energieeffizienz auch bei entladener Batterie einschätzen können.

Neu sind aber weitere Angaben zum Energieverbrauch, zum Beispiel für vier
unterschiedliche Fahrtmodi: Innenstadt, Stadtrand, Landstraße und Autobahn. Das
soll Verbraucherinnen und Verbrauchern zusätzliche Informationen entsprechend
ihrer individuellen Nutzung ermöglichen. Für vollelektrische Autos und
Plug-in-Hybride werden zusätzlich der Stromverbrauch und die elektrische
Reichweite angegeben. Das Pkw-Label informiert außerdem über die möglichen
CO2-Kosten über die nächsten zehn Jahre bei einer Jahresfahrleistung von 15 000
Kilometern.

Was ist das Ziel des reformierten Labels?

Ziel der Novelle und damit auch des reformierten Labels ist es laut
Wirtschaftsministerium, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Entscheidung
für einen Pkw-Neuwagenkauf "in voller Sachkenntnis" treffen können und sich für
möglichst effiziente Fahrzeugmodelle entscheiden. Für Pkw-Hersteller solle die
Reform weitere Anreize geben, möglichst effiziente Pkw zu entwickeln und auf den
Markt zu bringen. Dies sei ein weiterer Schritt hin zu einem nachhaltigeren und
emissionsärmeren Verkehrssektor. Dieser ist ein Sorgenkind beim Klimaschutz -
gesetzliche Vorgaben wurden auch im vergangenen Jahr verfehlt.

Wer überprüft, ob die Vorgaben eingehalten werden?

Laut Bundeswirtschaftsministerium sind die sogenannten
Marktüberwachungsbehörden der Länder dafür zuständig zu überprüfen, dass die
Vorgaben der Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung bei Pkw eingehalten
werden. Dazu gehören auch die Regelungen zum Pkw-Label. Werden sie nicht
eingehalten, kann es sein, dass Hersteller oder Händler eine Ordnungswidrigkeit
begehen und ein Bußgeld zahlen müssen.

Was bedeutet das alles für Gebrauchtwagen?

Für Gebrauchtwagen gelten die in der Verordnung zur
Energieverbrauchskennzeichnung bei Pkw genannten Kennzeichnungspflichten nicht.
Allerdings könne das Label freiwillig genutzt werden - dann aber nur mit
WLTP-Werten, erläuterte das Wirtschaftsministerium. Wichtig sei außerdem: Werde
das Label verwendet, müsse gleichzeitig deutlich gemacht werden, dass es sich um
einen gebrauchten Pkw handele. Gebraucht sei ein Fahrzeug immer dann, wenn seine
Erstzulassung zur Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zu dem Zeitpunkt, zu
dem er vom Hersteller oder Händler ausgestellt oder zum Kauf, zur Langzeitmiete
oder zum Leasing angeboten oder beworben werde, länger als acht Monate
zurückliegt oder der einen Kilometerstand über 1000 Kilometern aufweist.

Bringt das reformierte Label wirklich etwas?

Darüber gehen die Meinungen auseinander. Der ADAC hält die Novelle der
Verordnung für insgesamt gelungen. Damit würden aufgeklärte Kaufentscheidungen
im Interesse des Klimaschutzes deutlich erleichtert. Allerdings wäre bei
Elektrofahrzeugen nach Ansicht des ADAC zusätzlich eine Angabe zur gesamten und
zur real nutzbaren Batteriekapazität sinnvoll gewesen.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) sieht die Reform
kritischer. Das neue Energie-Label umfasse jetzt nicht mehr nur die Verbrauchs-
und Emissionswerte. Hinzu kämen Angaben zu den Energiekosten bei 15 000
Kilometern Jahresfahrleistung, die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer sowie mögliche
CO2-Kosten über die nächsten zehn Jahre bei 15 000 Kilometer Jahresfahrleistung.
Dazu finde sich auf dem Label der Hinweis, dass diese Kosten auch höher oder
niedriger ausfallen könnten. Das trage aus Sicht des ZDK nicht zur Aufklärung,
sondern eher zur Verwirrung der Verbraucher bei.

Der verkehrspolitische Sprecher des Verkehrsclubs Deutschland (VCD), Michael Müller-Görnert, sagte, das neue Label habe viele Verbesserungen gegenüber dem
vorherigen, "weil jetzt der absolute CO2-Ausstoß als Basis genommen wird und gar
kein Gewichtsbezug mehr stattfindet. Das ist gut, das begrüßen wir." Dennoch
reiche es mit Blick auf den Klimaschutz nicht aus. "Es ist also keine wirkliche
Maßnahme, um mehr Klimaschutz im Verkehr zu erreichen. Da braucht es halt
wirklich politische, ordnungsrechtliche, aber auch preispolitische Maßnahmen",
so Müller-Görnert./asn/DP/zb
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
BAY.MOTOREN WERKE AG ST 519000 Xetra 102,900 15.05.24 17:44:25 -0,850 -0,82% 0,000 0,000 104,350 103,750
MERCEDES-BENZ GRP NA O.N. 710000 Xetra 69,000 15.05.24 17:43:15 -0,330 -0,48% 0,000 0,000 69,500 69,330
VOLKSWAGEN AG VZO O.N. 766403 Xetra 121,200 15.05.24 17:38:55 -0,650 -0,53% 0,000 0,000 122,250 121,850
Tesla A1CX3T NASDAQ 175,070 15.05.24 20:05:22 -2,480 -1,40% 175,040 175,070 179,900 177,550
Stellantis NV A2QL01 NYSE 23,225 15.05.24 20:05:07 -0,095 -0,41% 23,220 23,230 23,170 23,320

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