29.04.2024 07:07:21 - dpa-AFX: Datenschützer reichen Beschwerde gegen OpenAI und ChatGPT ein

WIEN (dpa-AFX) - Die europäische Datenschutz-Organisation Noyb hat zusammen
mit einem betroffenen europäischen Bürger eine Datenschutz-Beschwerde gegen den
ChatGPT-Anbieter OpenAI wegen des Verstoßes gegen die Europäische
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingereicht. Die von Datenschutz-Aktivist
Max Schrems mitbegründete Organisation warf OpenAI am Montag unter anderem vor,
im Fall einer namentlich nicht genannten "Person des öffentlichen Lebens"
falsche Angabe zu persönlichen Daten zu machen, ohne die gesetzlich
vorgeschriebene Möglichkeit einer Berichtigung oder Löschung einzuräumen.

Schrems hatte zuvor bereits dem Facebook-Konzern Meta in zwei Klagen das Fürchten gelehrt und dabei zweimal vor dem Europäischen Gerichtshof
wichtige Datenabkommen zwischen den USA und Europa gekippt.

In der Auseinandersetzung mit ChatGPT-Entwickler OpenAI wirft Noyb dem
US-Unternehmen vor, den Menschen in Europa ihre Rechte nach der DSGVO zu
verweigern. Im konkreten Fall, in dem es auch um ein falsches Geburtsdatum ging,
habe OpenAI damit argumentiert, dass eine Korrektur der Daten nicht möglich sei.
Man könne zwar Daten bei bestimmten Anfragen blockieren, etwa den Namen des
Prominenten. Man könne ChatGPT aber nicht daran zu hindern, alle Informationen
über den Beschwerdeführer zu filtern.

Noyb warf OpenAI weiterhin vor, nicht angemessen auf das Auskunftsersuchen
des Beschwerdeführers reagiert zu haben. Obwohl die DSGVO den Nutzerinnen und
Nutzern das Recht einräume, eine Kopie aller persönlichen Daten zu verlangen,
habe es OpenAI versäumt die verarbeiteten Daten, ihre Quellen oder Empfänger
offenzulegen.

Maartje de Graaf, Datenschutzjuristin bei Noyb, sagte, die Verpflichtung,
einem Auskunftsersuchen nachzukommen, gelte für alle Unternehmen. "Es ist
selbstverständlich möglich, die verwendeten Trainingsdaten zu protokollieren, um
zumindest eine Vorstellung von den Informationsquellen zu erhalten. Es scheint,
dass mit jeder ,Innovation' eine andere Gruppe von Unternehmen meint, dass ihre
Produkte nicht mit dem Gesetz übereinstimmen müssen."

Noyb und der Betroffene forderten nun die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) zu einer Untersuchung der Datenverarbeitungspraktiken von OpenAI auf. Von
besonderem Interesse sei dabei die Frage, welche Maßnahmen das Start-up zur
Sicherstellung der Richtigkeit persönlicher Daten getroffen habe. Gegen OpenAI
müsse ein Bußgeld verhängt werden, um die zukünftige Einhaltung der Vorschriften
sicherzustellen./chd/DP/mis
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
MICROSOFT DL-,00000625 870747 Xetra 383,750 15.05.24 09:36:33 +0,650 +0,17% 383,450 383,750 384,100 383,100
META PLATF. A DL-,000006 A1JWVX Xetra 434,750 15.05.24 09:45:53 +0,250 +0,06% 434,500 434,650 435,700 434,500

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH