25.04.2024 13:02:16 - dpa-AFX: Verbraucherschützer klagen erfolgreich gegen Google

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Internetkonzern Google muss nach
einer Klage der Verbraucherzentrale Bayern künftig auf seiner Plattform Google
One einen Kündigungsbutton anbieten. Das hat das Landgericht München I
entschieden, wie die Verbraucherzentrale Bayern am Donnerstag mitteilte und eine
Gerichtssprecherin bestätigte. Das Urteil erfolgte bereits Mitte März.

Google One ist im Wesentlichen ein Bezahldienst für mehr
Cloud-Speicherplatz. Kostenlos bietet Google 15 GB an, um etwa Fotos oder
E-Mails zu speichern. Für mehr Speicherplatz zahlen Nutzerinnen und Nutzer
monatlich zwischen rund zwei und 20 Dollar.

Laut Gericht hat Google zwar inzwischen eine leicht zugängliche
Kündigungsschaltfläche eingefügt. Allerdings wollte die Verbraucherzentrale mit
ihrer Klage erreichen, dass Google eine Unterlassungserklärung abgibt und sich
damit verpflichtet, den Button auch künftig auf der Website zu lassen.

"Auch große Unternehmen müssen sich an geltendes Recht halten. Wir begrüßen
die Entscheidung des Gerichts, dass Google auf seiner Plattform den
Kündigungsbutton anbieten muss", sagt Tatjana Halm, Juristin bei der
Verbraucherzentrale Bayern.

Ein sogenannter Kündigungsbutton für viele online abschließbare Verträge wie Mobilfunkverträge oder Abonnements von Streamingdiensten und Zeitschriften ist
seit Juli 2022 Vorschrift. Dadurch sollen Kündigungen ähnlich einfach sein wie
Onlinekäufe. Laut einer Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes hat
jedoch jeder fünfte dazu verpflichtete Anbieter noch keinen Button
eingebunden./kov/DP/jha
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