25.04.2024 12:42:40 - dpa-AFX: Bundesgericht weist Klagen gegen Anbindung für LNG-Terminal ab

LEIPZIG/MUKRAN (dpa-AFX) - Die Genehmigung für die Anbindungsleitung des
umstrittenen Rügener Terminals für Flüssigerdgas (LNG) ist nach Auffassung des
Bundesverwaltungsgerichts rechtens. Das Leipziger Gericht hat Klagen der
Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu)
abgewiesen. Der Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei der
Genehmigung sei rechtens, weil das Rügener Terminal der Bewältigung einer
Gasversorgungskrise diene, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

DUH und Nabu hatten auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses vom
August 2023 geklagt. Schon mit Eilanträgen, die auf einen Baustopp abzielten,
waren sie vor dem Leipziger Gericht im vergangenen Jahr gescheitert.

Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine hatte der Bund den Ausbau einer eigenen Importinfrastruktur für LNG forciert, um unabhängiger von
russischem Gas zu werden. Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz hat der Gesetzgeber
die Möglichkeit geschaffen, auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu
verzichten.

Gasmangellage gilt weiterhin

Das Gericht schrieb, die beschleunigte Zulassung des ersten Seeabschnitts
der Leitung sei geeignet, einen relevanten Beitrag zu leisten, um die
fortbestehende Krise der Gasversorgung infolge der Einstellung der russischen
Gaslieferungen und der Zerstörung der Nord Stream Pipelines zu bewältigen. "Die
Alarmstufe des Notfallplans Gas galt im Zeitpunkt des
Planfeststellungsbeschlusses und gilt weiterhin."

Kritiker führen schon länger an, dass keine Gasmangellage mehr bestehe, das
Rügener Terminal nicht benötigte Überkapazitäten schaffe und Umwelt und Natur
schade. Der Bund hat es unter Verweis auf die Energieversorgungssicherheit
verteidigt.

Bis zum Sommer volle Leistungsfähigkeit

Die rund 50 Kilometer lange Anbindungsleitung durch die Ostsee ist
fertiggestellt und verbindet das Rügener Terminal mit dem Gasleitungsknotenpunkt
auf dem Festland in Lubmin. Im Hafen von Mukran liegt bereits das Spezialschiff
"Energos Power", das seit Anfang März im Probebetrieb Gas eingespeist hat.
Künftig soll es mit einem weiteren sogenannten Regasifizierungsschiff per Schiff
geliefertes LNG aufnehmen, umwandeln und über die Anbindungsleitung einspeisen.
Früheren Angaben zufolge soll spätestens Mitte Mai der Regelbetrieb beginnen und
bis zum Sommer die volle Leistungsfähigkeit erreicht werden.

Mit der neuerlichen Entscheidung aus Leipzig ist noch nicht das letzte Wort
im Zusammenhang mit dem LNG-Terminal gesprochen. Die Gemeinde Binz, die unweit
des Terminals liegt, hatte angekündigt, gegen die Genehmigung des Regelbetriebs
vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen und einen Eilantrag einzureichen, der
sich gegen den Betrieb richtet. Auch die DUH erwägt früheren Angaben zufolge
einen solchen Schritt./chh/DP/jha

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