23.04.2024 11:54:36 - dpa-AFX: Streifen auf Sporthosen: Adidas und Nike streiten vor Gericht

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Wie viele in einer bestimmten Form angeordnete
Streifen dürfen auf einer Nike -Hose zu sehen sein? Mit dieser
Frage beschäftigt sich seit dieser Woche das Oberlandesgericht Düsseldorf. Das
Berufungsverfahren ist am Dienstag eröffnet worden. Hintergrund ist ein Streit
zwischen den Sportartikelherstellern Nike und Adidas .

Die drei parallel angeordneten Streifen sind ein bekanntes Markenzeichen von Adidas. Im Jahr 2022 war das Unternehmen erneut vor Gericht gezogen, um dessen
Schutz für sich zu beanspruchen. Auslöser war damals ein von Adidas getätigter
Testkauf im Nike-Online-Shop. Bei mehreren Sporthosen, die eine Zwei- oder
Drei-Streifen-Kennzeichnung an der Außennaht aufwiesen, sah Adidas eine zu große
Ähnlichkeit mit dem eigenen Design. Die Öffentlichkeit gehe davon aus, dass mit
den Streifen ein Hinweis auf den Hersteller verbunden sei, hieß es. Adidas
beklagte eine Rechtsverletzung - zunächst erfolgreich.

Das Landgericht Düsseldorf untersagte Nike im September 2022 per Beschluss,
innerhalb Deutschlands fünf bestimmte Hosen anzubieten. Die US-Firma legte
Widerspruch ein. Ein Jahr später bestätigte das Gericht die Entscheidung, Nike
ging jedoch in Berufung. Aus Sicht des US-Unternehmens ist der von Adidas
beanspruchte Schutzbereich im Hinblick auf die Streifenmuster zu eng bemessen.
Es handle sich demnach um eine "sehr alltägliche, einfache und naheliegende
Gestaltungsform". Unzählige Unternehmen schmückten ihre Sporthosen seit jeher
mit Seitenstreifen, argumentiert Nike. Deshalb treffe die Streifenverzierung
keine Aussage darüber, von welcher Marke die Produkte seien.

In der Vergangenheit hatte es wegen der Streifen wiederholt Rechtsstreits
gegeben. Im Jahr 2019 unterlag Adidas vor dem Gericht der Europäischen Union.
Dieses hatte entschieden, dass die drei Streifen von Adidas nicht in jeder Form
und Ausführung markenrechtlich geschützt seien. Ein Jahr zuvor errang Adidas
einen Erfolg. Hintergrund war damals der Versuch eines Wettbewerbers, Schuhe mit
zwei parallelen Querstreifen beim EU-Markenamt schützen zu lassen. Einen Streit
mit Nike gab es bereits im Jahr 2005. Damals setzte Adidas durch, dass
Hosen-Modelle des US-Unternehmens mit einer Zwei-Streifen-Kennzeichnung die
Markenrechte verletzen und nicht mehr verkaufen werden dürfen./cr/DP/jha
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
NIKE INC. B 866993 Frankfurt 86,630 03.05.24 15:49:44 +0,510 +0,59% 85,240 85,380 85,900 86,120
ADIDAS AG NA O.N. A1EWWW Frankfurt 225,400 03.05.24 17:16:22 +0,600 +0,27% 224,700 225,300 224,500 224,800

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