18.04.2024 14:08:15 - dpa-AFX: BGH prüft Mogelpackung im Online-Vertrieb von L'Oreal

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof hat sich am Donnerstag mit der
Frage beschäftigt, ob eine Mogelpackung auch dann gegen geltendes Recht
verstößt, wenn sie online verkauft wird. In dem konkreten Fall hatte der
Kosmetik- und Körperpflegehersteller L'Oreal auf seiner
Internetseite ein Herrenwaschgel mit einem Bild von der auf dem Verschlussdeckel
stehenden Tube beworben, die allerdings nur bis Ende des transparenten Teils der
Tube mit Waschgel gefüllt ist. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg meint,
die Werbung suggeriere eine nahezu vollständige Befüllung der Tube und sei damit
unlauter. Wann der Senat ein Urteil verkündet, war zunächst unklar.

Die Klage der Verbraucherzentrale hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf stellte zwar fest, dass die Verpackung
nur zu knapp zwei Drittel gefüllt ist und damit eine Mogelpackung wäre, wenn sie
im Ladenregal stünde. In diesem Fall sei dem Verbraucher die konkrete Größe der
Verpackung beim Kauf im Internet aber nicht einsehbar gewesen. Es fehle daher
die Spürbarkeit eines Verstoßes.

Der BGH verstand die Begründung des Berufungsgerichts so, dass der
Verbraucher online ohnehin nicht sehe, wie groß oder klein eine Verpackung ist,
und sich daher an der Milliliter-Angabe orientiere. Da diese Angabe korrekt war,
könne nach Einschätzung des OLG auch keine Täuschung vorliegen. Der Vorsitzende
Richter deutete zu Beginn der Verhandlung an, dass der Senat diese Beurteilung
nach erster Einschätzung womöglich nicht teilt.

Auch die Anwältin der Verbraucherzentrale betonte, es mache keinen
Unterschied, ob eine Täuschung über die Befüllung der Tube im Internet oder im
Laden stattfinde. Entscheidend sei, dass die Verpackung verschleiere, dass sie
nur zum Teil gefüllt ist. Die Gegenseite argumentierte, es gehe in dem Fall
nicht um die Verpackung, sondern eine Abbildung der Verpackung. Das Mess- und
Eichgesetz, das die Herstellung und den Verkauf von Verpackungen verbietet, die
mehr Inhalt suggerieren, als drin ist, ziele nicht auf Werbung ab. Dass die Tube
im Regal irreführend wäre, sei zudem reine Vermutung und stimme nach Ansicht von
L'Oreal nicht./jml/DP/stw
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
L OREAL INH. EO 0,2 853888 Frankfurt 437,450 02.05.24 17:38:13 -2,650 -0,60% 0,000 0,000 438,900 437,450

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