05.04.2024 06:03:17 - dpa-AFX: BGH stärkt Spielern im Streit um unerlaubte Sportwetten den Rücken

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Zahlreiche Menschen, die in früheren Jahren bei
Sportwetten im Internet Verluste gemacht haben, können auf Rückerstattung
hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem Fall, den er im Mai
verhandeln will, deutlich auf die Seite der Spieler gestellt. Der Anbieter habe
nach vorläufiger Einschätzung des ersten Zivilsenats in Karlsruhe gegen
Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags in seiner Fassung von 2012 verstoßen,
heißt es in dem Beschluss, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach
hatte die Firma unter anderem den Höchsteinsatz je Spieler nicht auf 1000 Euro
pro Monat begrenzt.

Verträge zwischen Anbieter und Spieler dürften nichtig sein, und der Kläger
dürfte einen Rückzahlungsanspruch haben. In dem konkreten Fall geht es um rund
12 000 Euro plus Zinsen. (Az. I ZR 88/23).

Bei dem bislang nicht veröffentlichten Beschluss handelt es sich um kein
Urteil. Der Senat erteilt darin den Parteien nach vorläufiger rechtlicher
Beurteilung lediglich Hinweise zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung.
Allerdings dürfte der sehr sorgfältige und ausführliche Hinweisbeschluss nach
Einschätzung von Rechtsanwalt Matthias Siegmann, der den Kläger am BGH vertritt,
mehr oder weniger das beabsichtigte Urteil darstellen.

Untere Instanzen dürften sich daran ähnlich wie an einem Urteil des BGH
rechtlich orientieren, schrieb der Anwalt aus den Vorinstanzen, Thomas Schopf,
in einem Beitrag auf anwalt.de. "Auch ein Hinweisbeschluss ist für sie also
richtungsweisend."

Schopf geht davon aus, dass der BGH eine Klagewelle auslöst. Schon jetzt
gibt es Tausende Verfahren dieser Art, weil zum einen mehrere Firmen in einer
rechtlich unklaren Lage Sportwetten angeboten hatten und sich zum anderen
Kanzleien auf solche Fälle spezialisiert haben. Bislang hatten Gerichte aber
unterschiedlich geurteilt.

So hatte im konkreten Fall das Oberlandesgericht Dresden für den Kläger
entschieden. In einem anderen Fall hatte das Landgericht Ulm die Position des
Anbieters gestärkt. Dieses eigentlich für März geplante Verfahren hatte der BGH
kurzfristig abgesetzt, weil beide Seiten einen Vergleich aushandeln wollten (Az.
I ZR 90/23).

Ob es im ersten Fall tatsächlich eine Verhandlung und ein Urteil geben wird, ist aber noch unklar. Das Unternehmen kann seine Revision auch
zurücknehmen./kre/DP/zb
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
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Flutter Entertainment plc A14RX5 NYSE 204,150 14.05.24 19:46:29 -0,020 -0,01% 203,940 204,310 204,700 204,170
ZEAL NETWORK SE NA O.N. ZEAL24 Xetra 36,100 14.05.24 17:36:17 +0,300 +0,84% 0,000 0,000 35,900 35,800

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