28.03.2024 10:33:08 - dpa-AFX: Verbraucherschützer erzielen Teilerfolg mit Dieselklage gegen Mercedes

STUTTGART (dpa-AFX) - Der Stuttgarter Autobauer Mercedes-Benz
hat in bestimmten Diesel-Autos unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut. Das
geht aus einem Musterfeststellungsurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart
hervor, dass der Vorsitzende Richter Thilo Rebmann am Donnerstag verkündete.
Damit haben sich Verbraucherschützer in Teilen mit einer Klage durchgesetzt, die
sie im Zuge des Diesel-Skandals gegen Mercedes eingereicht hatten.

In der Musterklage hatte sich der Verband auf Fahrzeuge mit einem bestimmten Motortyp des Stuttgarter Autobauers konzentriert, die 2018 und 2019 von
Rückruf-Bescheiden des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) betroffen waren. Nach
KBA-Auffassung hatte Mercedes in diesen Wagen unzulässige Abschalteinrichtung
verbaut - und so die Reinigung von Diesel-Abgasen eingeschränkt. Mercedes hatte
die Vorwürfe damals bestritten.

Wie viele Autobesitzer nun Anspruch auf Schadenersatz haben könnten, war
zunächst offen. Der Klage hatten sich nach Angaben des Verbraucherzentrale
Bundesverbands (vzbv) rund 2800 Menschen angeschlossen. Allerdings wies die
Kammer Teile der Klage auch ab. Zudem können sowohl die Verbraucherschützer als
auch Mercedes noch Rechtsmittel gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof
einlegen. Erst wenn das Urteil in Karlsruhe Bestand hat, können Verbraucher ihr
Recht auf Schadenersatz durchsetzen. Das müssen sie selbst tun.

Mercedes kündigte kurz nach dem Urteil an, Revision einlegen zu wollen. "Wir vertreten eine andere Rechtsauffassung als das Gericht", sagte ein Sprecher. Man
halte die Ansprüche gegen das Unternehmen weiterhin für unbegründet und werden
sich dagegen verteidigen./jwe/DP/mis
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
MERCEDES-BENZ GRP NA O.N. 710000 Frankfurt 74,580 26.04.24 19:09:12 +1,180 +1,61% 0,000 0,000 73,940 74,580

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