04.12.2023 06:04:11 - dpa-AFX: Verbraucherschützer: Internet-Konzerne tricksen trotz Verbots weiter

BERLIN (dpa-AFX) - Große Internetkonzerne aus den USA und China kommen auch
hundert Tage nach dem Inkrafttreten des europäischen Gesetz über digitale
Dienste (Digital Services Act, DSA) nicht den neuen rechtlichen Verpflichtungen
nach. Das geht aus einer Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv)
hervor, die am Montag in Berlin veröffentlicht wurde. So nutzen Amazon
, Booking.com, Google Shopping und YouTube noch
immer illegale Design-Tricks ("Dark Patterns"), um Verbraucherinnen und
Verbraucher in eine bestimmte Richtung zu lenken.

Seit August 2023 ist es Anbietern von sehr großen Online-Plattformen
verboten, menschliche Verhaltens- oder Wahrnehmungsmuster durch Designtricks
auszunutzen - beispielsweise über die Farbgestaltung von Buttons oder lange
Klickwege. "Die Menschen fühlen sich von Designtricks auf Online-Plattformen
manipuliert, verwirrt oder ausgetrickst", sagte Ramona Pop, Vorständin des vzbv.
"Es ist wirklich erstaunlich, mit welcher Beharrlichkeit Unternehmen die
geltenden Gesetze missachten oder nur halbherzig umsetzen."

Auch bei der Transparenz von Werbekriterien entdeckten die
Verbraucherschützer gravierende Mängel. Große Online-Plattformen seien
verpflichtet, nachvollziehbar und leicht zugänglich darüber zu informieren, nach
welchen Kriterien Werbungen ausgespielt werden, erklärte der vzbv. Diese
Informationen müssten direkt über einen Klick auf die Werbung abgerufen werden
können. "Keiner der untersuchten Anbieter ist dieser Verpflichtung bislang
nachgekommen." Der Verband hatte die Werbeeinblendungen Instagram aus dem Meta
-Konzern, Snapchat, TikTok und X/Twitter untersucht. Immerhin
hätten alle bis auf Snapchat die Anzeigen-Inhalte als Werbung gekennzeichnet und
den jeweiligen Werbetreibenden namentlich ausgewiesen.

Nicht zufrieden sind die Verbraucherschützer auch mit der Art und Weise, wie die großen Internet-Player das "Kleingedruckte" präsentieren. Nach dem DSA
müssen die Anbieter beispielsweise ihre Kontaktinformationen gut auffindbar
präsentieren und ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) transparent machen.
Beim App-Store von Apple sowie bei Facebook und TikTok sei
mittlerweile zwar eine Kontaktmöglichkeit auffindbar. Diese ist aus Sicht der
Verbraucherschützer jedoch "eher schwer zugänglich".

Auch die AGB seien teilweise nur schwer auffindbar und enthielten nicht
immer alle Pflichtinformationen, beispielsweise zu internen Beschwerdesystemen,
bemängelte der Verband. Untersucht wurden die AGB der Webseiten von Booking.com
und der Google-Suche sowie der Apps von TikTok und X/Twitter - zum Teil mit
einer Länge von über 50 DIN-A4-Seiten./chd/DP/zb
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
APPLE INC. 865985 Frankfurt 200,500 26.07.24 21:58:22 -0,150 -0,07% 0,000 0,000 201,250 200,500
AMAZON.COM INC. DL-,01 906866 Frankfurt 167,960 26.07.24 21:15:37 +1,920 +1,16% 0,000 0,000 165,540 167,960
META PLATF. A DL-,000006 A1JWVX Frankfurt 429,200 26.07.24 21:27:37 +10,200 +2,43% 0,000 0,000 418,450 429,200
ALPHABET INC.CL C DL-,001 A14Y6H Frankfurt 156,200 26.07.24 18:51:15 +0,200 +0,13% 0,000 0,000 155,020 156,200

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