15.05.2024 11:51:39 - dpa-AFX: POLITIK/ROUNDUP: Lebenslange Haft wegen tödlicher Messerattacke im Zug

ITZEHOE (dpa-AFX) - Im Prozess um die tödliche Messerattacke im
schleswig-holsteinischen Brokstedt hat das Landgericht Itzehoe den Angeklagten
Ibrahim A. wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen
Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der
34-Jährige im Januar 2023 in einem Regionalzug zwei Menschen erstochen und vier
schwer verletzt hat. Zudem stellte die Große Strafkammer am Mittwoch die Schwere
der Schuld fest, was bedeutet, dass eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung
nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen ist. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.

Ibrahim A. hatte am Nachmittag des 25. Januar 2023 in dem Regionalzug auf
der Fahrt von Kiel nach Hamburg ein Küchenmesser gezogen und damit unvermittelt
Fahrgäste angegriffen. Eine 17-Jährige und ihr 19 Jahre alter Freund starben.
Vier weitere Fahrgäste wurden schwer verletzt. Der Täter wurde schließlich von
Fahrgästen überwältigt. Die Tat sorgte weit über Schleswig-Holstein hinaus für
Entsetzen.

Bei der Frage der Schuldfähigkeit folgte die Große Strafkammer damit dem
Gutachten des Psychiaters Arno Deister. Der Professor hatte psychotische
Symptome und eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) bei dem Angeklagten
diagnostiziert, aber keine Psychose. "Ich sehe keine Beeinträchtigung der
Einsichtsfähigkeit", hatte er gesagt. Auch liege keine Aufhebung der
Steuerungsfähigkeit vor.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Strafforderung von Staatsanwältin
Janina Seyfert. Verteidiger Björn Seelbach hatte dagegen für die Unterbringung
seines Mandanten in der forensischen Psychiatrie plädiert. Für den Fall, dass
die Strafkammer keine eingeschränkte Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit
sehe, hatte er eine Verurteilung zu zehn Jahren wegen Totschlags und schwerer
oder gefährlicher Körperverletzung gefordert.

Bis wenige Tage vor dem Angriff hatte Ibrahim A. in Hamburg wegen einer
anderen Tat in Untersuchungshaft gesessen. Der aus dem Gazastreifen nach
Deutschland gekommene Mann hatte eine Duldung und war zu einem Termin bei der
Ausländerbehörde nach Kiel gefahren. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft
handelte er aus Frust./moe/bsp/DP/zb

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