14.05.2024 12:01:48 - dpa-AFX: POLITIK: AfD im Bundestag für Verbot von Muslim Interaktiv

BERLIN (dpa-AFX) - Die AfD im Bundestag fordert von der Bundesregierung ein
Eintreten für ein Verbot des Vereins Muslim Interaktiv. Es handele sich um eine
extremistische Organisation, deren Wirken sich gegen die
freiheitlich-demokratische Grundordnung richte, heißt es in einem Antrag des
Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers der Fraktion, Bernd Baumann, in dem
gefordert wird, ein Verbotsverfahren einzuleiten.

Zur Begründung wird unter anderem auf eine Antwort des Hamburger Senats auf
eine AfD-Anfrage aus dem April verwiesen. Dort heißt es, nach Einschätzung des
Hamburger Verfassungsschutzes handele es sich bei "bei der Gruppierung "Muslim
Interaktiv" (MI) um eine gesichert extremistische Bestrebung, welche der in der
Bundesrepublik Deutschland mit einem Betätigungsverbot belegten Organisation
"Hizb utTahrir" (HuT) ideologisch nahesteht".

Die Hamburger Behörde zählt demnach rund 15 bis 25 Personen zum engeren
Kreis der Gruppe mit weiteren Unterstützern im niedrigen dreistelligen Bereich.
"Das Mobilisierungspotenzial der Gruppierung ist allerdings deutlich höher als
die Zahl der Mitglieder und Unterstützer", heißt es weiter.

"Unserer Meinung nach ist das überdeutlich, dass man feindlicher der
demokratischen Grundordnung gar nicht gegenüberstehen kann", sagte Baumann am
Dienstag vor Journalisten in Berlin. Er nahm Bezug auf die von der Gruppe
veranstalteten Kundgebungen in Hamburg an vergangenen Wochenenden. Bei einer
Demonstration war auf Schildern der Schriftzug "Kalifat ist die Lösung" zu lesen
gewesen. Der Aufmarsch hatte bundesweit Empörung ausgelöst.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte zu den rechtlichen
Möglichkeiten der Behörden gesagt, er halte eine reine Sympathiebekundung für
ein Kalifat für politisch absurd und abwegig. Solange eine absurde Meinung, auch
eine, die dem Grundgesetz widerspreche, einfach nur geäußert werde, ohne dass
Anstalten unternommen würden, die Ordnung des Grundgesetzes dann auch zu
beseitigen oder andere Rechtsgüter zu verletzen, müsse dies als Teil des
geistigen Meinungskampfes ertragen werden./jr/DP/men

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