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29.01.2026 08:05:35 - IRW-News: EMP Metals Corp.: EMP Metals stellt Antrag auf Genehmigung der Bohrung eines Brackwasserbrunnens

IRW-PRESS: EMP Metals Corp.: EMP Metals stellt Antrag auf Genehmigung der Bohrung eines Brackwasserbrunnens Vancouver, British Columbia, 29. Januar 2026 / IRW-Press / EMP Metals Corp. (CSE: EMPS) (OTCQB: EMPPF) (FWB: 9ST) (EMP Metals oder das Unternehmen) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen die erforderlichen Genehmigungsanträge beim Ministerium für Energie und Ressourcen von Saskatchewan für die Wiederinbetriebnahme und Erprobung eines Brackwasserbrunnens eingereicht hat. Die Genehmigung für die Analyse des Grundwassers wurde bereits von der Water Security Agency genehmigt und erteilt. Der Brunnen zur Erprobung von Brackwasser befindet sich in unmittelbarer Nähe des Standorts der Demonstrationsanlage für das Projekt Aurora im Gebiet Viewfield im Südosten von Saskatchewan. Die Erprobung des bestehenden Brunnens ist ein wichtiger und kosteneffizienter Schritt, um zusätzliche Brackwasserquellen mit niedrigem Salzgehalt zu identifizieren und so die Arbeiten in Richtung kommerzielle Produktion weiter voranzutreiben. Der Brunnen wird auch als Quelle für Brackwasser dienen, das für die Demonstrationsanlage des Projekts Aurora in Prozesswasser umgewandelt wird. Paul Schubach, COO von EMP Metals, kommentierte: Im Rahmen der Weiterentwicklung des Projekts Aurora werden wir eine Brackwasserquelle nutzen, um sauberes Prozesswasser zu erzeugen, das nicht mit traditionellen Süßwasserquellen für Bewässerung, Landwirtschaft oder Trinkwasser konkurriert. Wir treiben zahlreiche Genehmigungsanträge für das Projekt Aurora voran und sind sehr zufrieden mit der Unterstützung, die wir von der Regierung von Saskatchewan, den ländlichen Gemeinden und den Kommunen, in denen wir tätig sind, erhalten. Das Unternehmen geht davon aus, dass die Genehmigungen in naher Zukunft erteilt werden, und wird weitere Informationen bereitstellen, sobald die Genehmigungen vorliegen. Wie bereits berichtet, ist das Projekt Aurora eine Zusammenarbeit zwischen Saltworks Technologies Inc. (Saltworks) und EMP Metals, die darauf abzielt, Innovationen anzuwenden, Kosten zu senken und Risiken im Zusammenhang mit der Lithiumsolegewinnung und Raffinationstechnologie zu managen. Die direkt an den Bohrlochkopf angeschlossene Demonstrationsanlage wird rohe Lithiumsole zu gereinigtem und konzentriertem Lithiumchlorid (CLC) verarbeiten. Das CLC wird dann zu der bereits bestehenden Umwandlungsanlage von Saltworks in Richmond, British Columbia, transportiert und dort kontinuierlich in Lithiumchemikalien umgewandelt. Über EMP Metals EMP ist ein in Kanada ansässiges Lithiumexplorations- und -entwicklungsunternehmen, das sich auf großvolumige Ressourcen unter Verwendung der direkten Lithiumgewinnung (DLE) konzentriert. EMP hält derzeit mehr als 205.000 Acres netto (83.000 Hektar) an untertägigen Mineralrechten (Subsurface Dispositions) und strategischen Bohrlöchern im Süden von Saskatchewan. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Unternehmens unter www.empmetals.com oder kontaktieren Sie: Karl Kottmeier, CEO karl@pemgroup.ca Tel.: 1-604-689-7422 Paul Schubach, COO paul@empmetals.com Tel.: 1-306-519-8341 204 - 252 Esplanade West North Vancouver, BC V7M 0E9 Zukunftsgerichtete Aussagen Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen enthalten zukunftsgerichtete Aussagen, die auf Annahmen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung basieren. Diese Aussagen spiegeln die aktuellen Einschätzungen, Überzeugungen, Absichten und Erwartungen des Managements wider. Sie sind keine Garantien für zukünftige Leistungen. EMP Metals weist darauf hin, dass alle zukunftsgerichteten Aussagen von Natur aus unsicher sind und dass die tatsächliche Leistung von einer Reihe wesentlicher Faktoren beeinflusst werden kann, von denen viele außerhalb der Kontrolle von EMP Metals liegen. Zu diesen Faktoren zählen unter anderem: Risiken und Ungewissheiten in Bezug auf die begrenzte Betriebsgeschichte von EMP Metals, die Fähigkeit, ausreichende Finanzmittel zur Durchführung der Explorations- und Erschließungsziele auf seinen Mineralkonzessionsgebieten zu beschaffen, die Erlangung der für die Durchführung seiner Aktivitäten erforderlichen Genehmigungen und die Notwendigkeit, Umwelt- und behördliche Vorschriften einzuhalten. Dementsprechend können die tatsächlichen und zukünftigen Ereignisse, Bedingungen und Ergebnisse wesentlich von den Schätzungen, Überzeugungen, Absichten und Erwartungen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Informationen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck gebracht werden. Sofern nicht durch geltende Wertpapiergesetze vorgeschrieben, übernimmt EMP Metals keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Informationen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren. Die Canadian Securities Exchange hat die hierin enthaltenen Informationen weder genehmigt noch abgelehnt und übernimmt keine Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Pressemitteilung. Hinweis/Disclaimer zur Übersetzung (inkl. KI-Unterstützung): Die Originalmeldung in der Ausgangssprache (in der Regel Englisch) ist die einzige maßgebliche, autorisierte und rechtsverbindliche Fassung. Diese deutschsprachige Übersetzung/Zusammenfassung dient ausschließlich der leichteren Verständlichkeit und kann gekürzt oder redaktionell verdichtet sein. Die Übersetzung kann ganz oder teilweise mithilfe maschineller Übersetzung bzw. generativer KI (Large Language Models) erfolgt sein und wurde redaktionell geprüft; trotzdem können Fehler, Auslassungen oder Sinnverschiebungen auftreten. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Angemessenheit übernommen; Haftungsansprüche sind ausgeschlossen (auch bei Fahrlässigkeit), maßgeblich ist stets die Originalfassung. Diese Mitteilung stellt weder eine Kauf- noch eine Verkaufsempfehlung dar und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung. Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung bzw. die offiziellen Unterlagen auf www.sedarplus.ca, www.sec.gov, www.asx.com.au oder auf der Website des Emittenten; bei Abweichungen gilt ausschließlich das Original. 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