HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung nebst Zinsen der Wandelanleihe 2011/2024 bis zum 23. Mai 2024 gewährt
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EQS-Ad-hoc: HPI AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Anleihe
HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung nebst Zinsen der
Wandelanleihe 2011/2024 bis zum 23. Mai 2024 gewährt
15.05.2024 / 14:09 CET/CEST
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HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung nebst Zinsen der
Wandelanleihe 2011/2024 bis zum 23. Mai 2024 gewährt
München, 15. Mai 2024 - Die HPI AG (die "Gesellschaft") hat von dem
gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger (der "Vertreter der
Anleihegläubiger"), One Square Advisory Services S.à.r.l, eine weitere
Stundung der am 31. März 2024 fälligen Rückzahlung nebst aufgelaufener
Stückzinsen der Wandelschuldverschreibung 2011/2024 (ISIN: DE000A1MA6Z2) bis
zum 23. Mai 2024 erhalten. Zuvor hatte der Vertreter der Anleihegläubiger
der beantragten Stundung bereits bis zum 15. Mai 2024 zugestimmt.
Da die Gesellschaft nicht in der Lage ist, die am 31. März 2024 fälligen
Verpflichtungen aus der Wandelanleihe zu erfüllen und zur Abwendung der
Insolvenz den Vertreter der Anleihegläubiger u. a. um Zustimmung zur
Laufzeitverlängerung um 18 Monate sowie zur Kapitalisierung der Zinsen
gebeten hat, konnte der Vertreter der Anleihegläubiger auf Basis der
vorliegenden Informationen den Vorschlägen der Gesellschaft bislang nicht
zustimmen. Die Stundung der am 31. März 2024 fälligen Rückzahlung nebst
Zinsen bis zum 15. Mai 2024 sollte es der Gesellschaft ermöglichen, dem
Vertreter der Anleihegläubiger alle für eine Entscheidung erforderlichen
Unterlagen vorzulegen. Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen
gegenüber dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger befindet sich die
Gesellschaft in abschließenden Gesprächen, die es dem gemeinsamen Vertreter
der Anleihegläubiger ermöglichen sollen, den Vorschlägen der Gesellschaft
zuzustimmen.
HPI AG
Artur Piotr Jedrzejewski
Vorstand
Fürstenrieder Str. 267
81377 München
Telefon: +49 89 800 656 440
Internet: www.hpi-ag.com
Ende der Insiderinformation
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Quelle: dpa-AFX