24.06.2024 14:20:23 - dpa-AFX: POLITIK: SPD-Abgeordnete schlagen längere Frist für Schwangerschaftsabbruch vor

BERLIN (dpa-AFX) - Abtreibungen sollten nach Ansicht von
Bundestagsabgeordneten der SPD in Zukunft nicht mehr strafbar sein. Gleichwohl
sollte es dafür weiterhin "klare gesetzliche Voraussetzungen" geben, heißt es in
einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Positionspapier, das am Dienstag
in einer Fraktionssitzung verabschiedet werden soll.

Schwangerschaftsabbrüche sind bisher laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs
rechtswidrig. Tatsächlich bleibt ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf
Wochen aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ohne Strafe
bleibt ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen
einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Über die Abschaffung des Paragrafen wird
immer wieder gestritten. Zuletzt hatte eine von der Bundesregierung eingesetzte
Kommission empfohlen, Abtreibungen in den ersten Wochen der Schwangerschaft zu
entkriminalisieren.

"Schwangerschaftsabbrüche sollen bis zu einer gesetzlich zu bestimmenden
konkreten Frist legalisiert werden", schlagen nun auch Politikerinnen und
Politiker der SPD-Fraktion vor. Wie weit diese über die zwölf Wochen hinausgehen
soll, steht nicht in ihrem Papier. Da heißt es: "Wir sprechen uns für eine Frist
aus, die an der Überlebensfähigkeit des Fötus außerhalb des Uterus mit
ausreichend zeitlichem Abstand anknüpft." Sobald im Einzelfall eine
Überlebenschance außerhalb des Mutterleibs bestehe, müsse ein Abbruch
grundsätzlich verboten sein. Für einen Schwangerschaftsabbruch nach Ablauf der
gesetzlichen Frist sollten Ärztinnen und Ärzte, nicht aber die Schwangere
strafrechtlich belangt werden können. Um Abbrüche ohne Zustimmung der
Schwangeren zu sanktionieren, solle ein zusätzlicher Straftatbestand geschaffen
werden.

SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag 2021 lediglich
vereinbart, eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und
Fortpflanzungsmedizin einzusetzen, die Regulierungen für den
Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs sowie Möglichkeiten zur
Legalisierung der Eizellspende und der uneigennützigen Leihmutterschaft prüfen
soll.

Es gehe darum, das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des
ungeborenen Lebens besser miteinander in Einklang zu bringen, sagte die
rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sonja Eichwede. Auch die Frist,
innerhalb derer ein selbstbestimmter Abbruch erlaubt ist, müsse dem gerecht
werden. Die Beratungspflicht solle durch einen Rechtsanspruch auf Beratung
ersetzt werden. Ihre Fraktion wolle nun auf die Koalitionspartner zugehen, um in
Verhandlungen über eine Gesetzesänderung einzusteigen./abc/DP/jha

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