14.05.2024 19:19:26 - dpa-AFX: POLITIK/ROUNDUP: AfD-Politiker Höcke zu Geldstrafe verurteilt wegen Nazi-Spruchs

HALLE (dpa-AFX) - Das Landgericht Halle hat den AfD-Politiker Björn Höcke
wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer
Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Er soll 100 Tagessätze je 130
Euro zahlen, urteilte das Gericht am Dienstagabend. Der 52-Jährige hatte die
Vorwürfe zurückgewiesen, die verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP
wissentlich verwendet zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine
Revision ist innerhalb einer Woche möglich.

Höcke hatte bei einer Rede im Mai 2021 im sachsen-anhaltischen Merseburg am
Ende gesagt: "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für
Deutschland". Beim dritten Teil des Dreiklangs handelt es sich um eine verbotene
Losung.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von
sechs Monaten auf Bewährung gefordert. Es sei weder nachvollziehbar noch
glaubhaft, dass Höcke nicht gewusst habe, dass die Parole verboten ist, erklärte
Staatsanwalt Benedikt Bernzen. Zudem solle der AfD-Mann 10 000 Euro zahlen,
möglichst für gemeinnützige Einrichtungen. Höckes Verteidiger forderten in
langen Vorträgen einen Freispruch. Rechtsanwalt Philip Müller sagte, einen Bezug
zur NS-Zeit habe es bei der Veranstaltung in Merseburg nicht gegeben. Es gebe
keine Anhaltspunkte dafür, dass die Parole planvoll oder vorbereitet verwendet
worden sei.

Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert
rechtsextrem eingestuft und beobachtet, Höcke ist ihr Landeschef. Direkte Folgen
für seine Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September
gibt es mit dem jetzigen Urteil nicht.

Der Politiker wird voraussichtlich auf die Anklagebank in Halle zurückkehren müssen, weil er im Dezember vergangenen Jahres die Parole "Alles für
Deutschland" noch einmal bei einem Auftritt in Gera verwendet haben soll. Dort
soll er laut Anklage als Redner den ersten Teil "Alles für" selbst gesprochen
und dann das Publikum durch Gesten animiert haben, "Deutschland" zu rufen. Zu
diesem Zeitpunkt waren die Anzeige wegen der Rede in Merseburg und die
Ermittlungen längst Thema in den Medien. Am Landgericht Mühlhausen in Thüringen
wurde zudem eine Anklage gegen ihn wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung
zugelassen. Termine gibt es für beide Verhandlungen bislang nicht./ija/DP/men

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