23.05.2024 23:09:46 - dpa-AFX: Behörde will Millionenstrafe für gefälschten Biden-Wahlanruf

WASHINGTON (dpa-AFX) - Dem Urheber eines gefälschten Wahlkampf-Anrufs mit
der Stimme von US-Präsident Joe Biden droht eine Millionenstrafe. Die
US-Telekomaufsicht FCC will für den dahinter steckenden Politberater eine Strafe
von sechs Millionen Dollar (rund 5,5 Mio Euro) verhängen. Bei dem
automatisierten Anruf mit einer täuschend echt klingenden Stimme Bidens wurden
Wähler im Bundesstaat New Hampshire im Januar aufgerufen, nicht an der
anstehenden Vorwahl seiner Demokratischen Partei teilzunehmen.

Solche sogenannten Robocalls sind ein gängiges Wahlkampf-Instrument in den
USA. Die Absender-Informationen bei den Anrufen wurden ebenfalls gefälscht,
sodass sie von einem politischen Komitee der Demokraten zu kommen schienen.
Gegen einen Telekommunikations-Anbieter, der an der Verbreitung der Anrufe
beteiligt war, will die FCC laut am Donnerstag veröffentlichten Unterlagen eine
Strafe von zwei Millionen Dollar verhängen.

Die Strafen sind noch nicht fix. So wird den Beschuldigten etwa zunächst
noch die Möglichkeit einer Reaktion eingeräumt.

Software auf Basis Künstlicher Intelligenz kann mithilfe von Tonaufnahmen
darauf trainiert werden, beliebige Sätze mit Stimmen bestimmter Personen
auszusprechen. Der automatisierte Anruf mit Bidens gefälschter Stimme weckte in
den USA neue Sorgen, KI könnte vor der Präsidentenwahl im November noch häufiger
missbraucht werden.

Nach dem Schreck stärkte die US-Regierung den rechtlichen Rahmen für das
Vorgehen gegen solchen KI-Fakes. Die FCC hielt fest, dass für Anrufe mit von
Künstlicher Intelligenz generierten Stimmen die vorherige Zustimmung der
Empfänger unerlässlich sei. Auch müssten sich die Urheber solcher Anrufe klar zu
erkennen geben. Damit verfügte die FCC letztlich, dass für automatisierte
KI-Anrufe die gleichen Regeln gelten wie bisher bereits für Kommunikation mit
künstlichen oder aufgenommenen Stimmen./so/DP/he

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH