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02.02.2026 11:01:05 - Warum Ex-Daimler-Chef Zetsche vor Gericht befragt wird

STUTTGART (dpa-AFX) - Der Rechtsstreit um mutmaßliche Abgasverstöße von Dieselautos von Mercedes-Benz schwelt seit Jahren. Nun soll der frühere Daimler-Vorstandschef Dieter Zetsche am Dienstag als Zeuge vor dem Oberlandesgericht Stuttgart vernommen werden, wie eine Sprecherin mitteilte. Zetsche stand zur Zeit des angeblichen Abgasbetrugs an der Spitze der heutigen Mercedes-Benz Group AG. Die Dieselaffäre wurde 2015 zunächst durch Vorfälle bei Volkswagen bekannt.

Zahlreiche Anleger werfen dem börsennotierten Unternehmen Mercedes-Benz Group AG vor, sie nicht rechtzeitig über die Abgasthematik informiert zu haben - und verlangen deshalb für entstandene Verluste Schadenersatz von inzwischen 1,25 Milliarden Euro. Das Oberlandesgericht verhandelt seit Herbst 2023 eine Musterklage gegen den Autobauer.

Der frühere Top-Manager Zetsche solle zu der Frage vernommen werden, ob der damalige Vorstand einst strategisch entschieden habe, EU-Abgasnormen zu umgehen und in diesem Zuge in den Jahren 2012 bis 2018 mutmaßlich unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut worden seien, teilte das Gericht mit. Gezielte Manipulationen der Abgastechnik mit einer Schummelsoftware, wie sie jahrelang bei VW zum Einsatz kam, hatte der Stuttgarter Konzern stets zurückgewiesen.

Anleger werfen Mercedes-Benz Täuschung vor

Der Musterkläger in dem Prozess - ein Privatanleger - wird von der Kanzlei Tilp vertreten. Dem Verfahren haben sich nach Angaben der Tübinger Rechtsanwälte eine große Anzahl private und rund 200 institutionelle Investoren angeschlossen.

Die klagenden Anleger werfen der Mercedes-Benz Group AG vor, ihre kapitalmarktrechtlichen Pflichten verletzt zu haben. Das Unternehmen habe die Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen in seinen Diesel-Fahrzeugen sowie die hiermit verbundenen Risiken und Kosten dem Kapitalmarkt verschwiegen und die Investoren über die wahren Umstände getäuscht.

Zwischen dem 10. Juli 2012 und dem 20. Juni 2018 sei der Aktienkurs der früheren Daimler AG von mehr als 90 Euro auf unter 60 Euro gefallen. Die durch Kursverluste entstandenen Schäden sind demzufolge Gegenstand der Klagen.

Eine Unternehmenssprecherin sagte: "Wir vertreten unverändert die Auffassung, dass wir unseren kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten ordnungsgemäß nachgekommen sind." Die Ansprüche seien unbegründet.

Hohe Geldbuße, aber keine Ermittlungen gegen Vorstand

Nach Bekanntwerden des Skandals hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen aufgenommen. Es gab Verfahren gegen zwei Sachbearbeiter und zwei Teamleiter des Autobauers. Mehrere Strafbefehle wurden erlassen.

Schließlich wurde gegen den Konzern 2019 eine Geldbuße in Höhe von 870 Millionen Euro verhängt. Aber nicht wegen illegaler Abschalteinrichtungen, sondern wegen einer fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht innerhalb des Unternehmens.

Keine Ermittlungen gegen Vorstände

Ermittlungen gegen den Vorstand gab es nie. Darauf verwies auch die Unternehmenssprecherin. Sie sagte: "Eine umfassende unabhängige Untersuchung im Auftrag des Aufsichtsrats hat ergeben, dass keine Ansprüche gegen Vorstandsmitglieder bestehen." Die US-Justiz hatte ihre Ermittlungen gegen Mercedes-Benz 2024 eingestellt.

Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht auf Grundlage des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes bündelt viele einzelne Anleger-Klagen, die beim Landgericht Stuttgart eingegangen sind. Die Musterklage kann stellvertretend für alle verhandelt und das Ergebnis später auf sie übertragen werden.

Neben Ex-Konzernchef Zetsche sind ein weiteres früheres Vorstandsmitglied sowie weitere Mitarbeiter und ehemalige Beschäftigte für die auf drei Tage angesetzte Beweisaufnahme geladen./ols/DP/jha


Quelle: dpa-AFX
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