26.06.2024 15:40:24 - dpa-AFX: POLITIK: AfD-Fraktion gegen Verfassungsschutzabfrage zu Bundestagsmitarbeitern

BERLIN (dpa-AFX) - Die AfD-Fraktion hält nichts von aktuellen Überlegungen,
zur Überprüfung der Zuverlässigkeit von Mitarbeitern der Abgeordneten und
Fraktionen künftig vielleicht auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes
heranzuziehen. Der Sicherheitsbeauftragte der Fraktion, Enrico Komning, sagte am
Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur, es sei zwar grundsätzlich richtig, dass
der Bundestag seine Sicherheitsvorkehrungen überprüfe und bei Bedarf
nachschärfe. Kritisch sehe seine Fraktion jedoch den in einem Rechtsgutachten
formulierten Vorschlag, dass die Bundestagspräsidentin künftig auf Erkenntnisse
des Verfassungsschutzes zurückgreifen solle, etwa bei der Entscheidung über
Zugangsberechtigungen zum Bundestag für Mitarbeiter.

Das Gutachten war im Auftrag der Bundestagsverwaltung erstellt und am Montag an die Sicherheitsbeauftragten der Fraktionen verschickt worden, die über den
Inhalt am Mittwoch erstmalig berieten. Darin wird ausgeführt, dass die
Zugangsregeln für den Bundestag verschärft werden könnten, um das Parlament in
Zukunft besser vor Verfassungsfeinden zu schützen. Der Verfasser des Gutachtens,
Verfassungsrechtler Klaus Gärditz, plädiert dafür, die Ausübung des Hausrechts
und der Polizeigewalt durch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas auf eine
formell-gesetzliche Grundlage zu stellen. Außerdem empfiehlt er, "Abgeordnete,
die eine Tätigkeit in sicherheitsempfindlichen Gremien oder Ausschüssen
durchführen wollen", einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen.

In dem Gutachten, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es
weiter, die Hausordnung in Verbindung mit den Zugangs- und Verhaltensregeln
beziehe sich auf polizeiliche Gefahren, sei aber bislang nicht hinreichend
bestimmt, was Risiken angeht, die von einer extremistischen Betätigung Einzelner
ausgehen. Jedoch sollte auch für solche Fälle die Verweigerung der Ausstellung
eines Bundestagsausweises in der Hausordnung verankert werden - eine
entsprechende Regelung in einem neu zu schaffenden Bundespolizeigesetz wäre zu
begrüßen. Zu jedem, der einen Antrag auf einen Hausausweis stellt, könnte beim
Verfassungsschutz angefragt werden, ob Erkenntnisse vorliegen, die auf eine
Unzuverlässigkeit hindeuten.

Der Zugriff auf die IT-Systeme des Bundestages sollte verweigert werden,
"wenn sich Mitarbeitende als verfassungsfeindlich und damit als unzuverlässig
erweisen". Eine Entscheidung, welche der Empfehlungen des Gutachters in die Tat
umgesetzt werden sollen, wird voraussichtlich erst in einigen Wochen getroffen.

Dass der Bundestag mit Gärditz einen Gutachter beauftragt hat, der sich in
der Vergangenheit für ein Verbot einzelner Landesverbände der AfD ausgesprochen
hatte, beurteilt die AfD-Fraktion kritisch. Ihr Sicherheitsbeauftragter Komning
sagte: "Das lässt befürchten, dass hier an einer "Lex AfD" gearbeitet
wird."/abc/DP/jha

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