28.06.2024 10:23:41 - dpa-AFX: Bundestag beschließt klarere Regeln zur Bezahlung von Betriebsräten

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundestag hat einstimmig eine Gesetzesänderung
beschlossen, die klare Regeln für die Vergütung von Betriebsräten vorsieht. Mit
der Änderung des sogenannten Betriebsverfassungsgesetzes beseitige die
Bundesregierung Rechtsunsicherheiten und stärke Betriebsräten in Deutschland den
Rücken, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Freitag bei der
abschließenden Plenardebatte.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Januar des
vergangenen Jahres, das in einigen Unternehmen zu großer Verunsicherung mit
Blick auf die Bezahlung von Betriebsrätinnen und
-räten geführt hatte. Der BGH hatte Freisprüche von
Ex-Personalmanagern des Automobilkonzerns VW gekippt, die das
Braunschweiger Landgericht zuvor ausgesprochen hatte. Es ging dabei um die
Frage, ob die VW-Manager über Jahre überzogene Gehälter an hohe
Belegschaftsvertreter abgesegnet hatten. So hatte Ex-Betriebsratschef Bernd
Osterloh etwa in manchen Jahren mehr als 700 000 Euro erhalten.

Anders als ihre Richterkollegen in Braunschweig hielten die obersten Richter es für nicht ausgeschlossen, dass die vier früheren Entscheider bei Volkswagen
sich durch die hohen Zahlungen an Betriebsräte der vorsätzlichen
Untreue schuldig gemacht haben könnten. Das Kernargument dieser Einschätzung:
Auch für leitende Betriebsräte dürfe als Vergütungsmaßstab nur dasjenige Niveau
herangezogen werden, auf dem Beschäftigte mit vergleichbaren Aufgaben stünden -
und zwar zu Beginn der jeweiligen Tätigkeit.

Nach dem BGH-Urteil hatten mehrere Unternehmen die Vergütung ihrer
Betriebsräte aus Sorge vor rechtlichen Konsequenzen gekürzt - woraufhin es
wiederum zu mehreren Klagen von betroffenen Betriebsräten vor Arbeitsgerichten
kam.

Mit der Gesetzesänderung soll laut Arbeitsminister Heil eine solche
Unsicherheit künftig nicht mehr entstehen. Auch Abgeordnete der Union lobten die
Neuerung, kritisierten aber unter anderem, dass es so lange gebraucht habe, das
Gesetz zu verabschieden.

Der FDP-Abgeordnete Carl-Julius Cronenberg nannte die Frage der Bezahlung
von Betriebsräten "knifflig". Die Bezahlung müsse so gestaltet sein, dass sie
weder in Versuchung geführt würden, sich auf die Seite des Arbeitgebers
schlagen, noch dass ihnen Nachteile durch ihre Tätigkeit entstünden, erklärte
Cronenberg. Diese Balance werde durch die Gesetzesänderung gestärkt.

Im Betriebsverfassungsgesetz ist bereits jetzt schon geregelt, dass
Betriebsräte wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden
dürfen. Das gilt auch für ihre berufliche Entwicklung und das Arbeitsentgelt.
Die Gesetzesänderung legt nun auch einen Mindestvergütungsanspruch fest. So darf
demnach künftig das Arbeitsentgelt von Betriebsräten nicht geringer ausfallen
als das Arbeitsentgelt von Arbeitnehmern mit vergleichbarer betrieblicher
Laufbahn./faa/DP/jha
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