09.07.2024 17:14:42 - dpa-AFX: BGH bestätigt Maßstab zur Zinsanpassung

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im Streit um Nachzahlungen wegen unwirksamer
Zinsklauseln bei Prämiensparverträgen hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals
einen Zinssatz für die Nachberechnung der Zinsen bestätigt. Konkret ging es um
zwei Urteile der Oberlandesgerichte Naumburg und Dresden, die eine
Zinsberechnung auf Grundlage der Umlaufrendite börsennotierter Bundeswertpapiere
mit 8 bis 15 Jahren Restlaufzeit festgelegt hatten. Dieser Referenzzinssatz habe
einer revisionsrechtlichen Überprüfung des BGH standgehalten, so der Senat.

Bei Prämiensparverträgen erhalten Sparerinnen und Sparer zusätzlich zum
variablen Zins eine meist nach Vertragslaufzeit gestaffelte Prämie. Je länger
regelmäßige Sparbeiträge eingehen, umso höher fällt die Prämie aus. Viele dieser
Verträge enthalten dabei Klauseln, die Geldhäusern einseitig das Recht
einräumen, die zugesicherte Verzinsung nach Belieben zu ändern. Der BGH erklärte
das bereits vor 20 Jahren für rechtswidrig. Wie die Zinsen für diese Produkte
stattdessen zu berechnen sind, war bisher aber nicht höchstrichterlich geklärt.

Revisionen der Verbraucherzentrale Sachsen und des Verbraucherzentrale
Bundesverbands gegen die Urteile der Oberlandesgerichte wies der BGH am Dienstag
zurück. Die Verbraucherschützer waren mit Musterklagen gegen zwei Sparkassen
vorgegangen, die Prämiensparverträge mit Kundinnen und Kunden abgeschlossen
hatten. Sie wollten am BGH feststellen lassen, dass die Zinsen auf Basis der
letzten zehn Jahre von Umlaufrenditen inländischer Hypothekenpfandbriefe mit
einer garantierten Restlaufzeit von 10 Jahren berechnet werden sollen. Sie
forderten zudem gleitende Durchschnittswerte. Das lehnte der BGH nun wie schon
die Vorinstanzen ab./jml/DP/he

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