03.07.2024 11:46:31 - dpa-AFX: VERMISCHTES: Flughafen-Geiselnehmer legt Revision gegen Urteil ein

HAMBURG (dpa-AFX) - Das Urteil gegen den Hamburger Flughafen-Geiselnehmer
wird vorerst nicht rechtskräftig. Der Angeklagte habe Revision eingelegt, teilte
die Gerichtspressestelle mit. Nun muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall
befassen. Das Hamburger Landgericht hatte den 35-Jährigen am Mittwoch
vergangener Woche zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach ihn
wegen Geiselnahme in Tateinheit mit Entziehung Minderjähriger, Körperverletzung
und mehreren Verstößen gegen das Waffengesetz schuldig.

Schüsse und Bombendrohung auf dem Flughafen

Am Abend des 4. November vergangenen Jahres hatte der Türke seine Tochter
aus der Wohnung seiner Ex-Frau im niedersächsischen Stade entführt. Drei Monate
zuvor hatte ein Gericht der Mutter das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Mit
der Vierjährigen im Auto war der 35-Jährige zum Flughafen gerast. An einem Tor
in der Nähe der Terminals durchbrach er drei Schranken und drang vor bis auf das
Vorfeld des Flughafens. Dort warf er zwei Brandsätze aus dem Auto, die inmitten
des laufenden Flugbetriebs in Flammen aufgingen. Mit einer Pistole schoss der
Angeklagte dreimal in die Luft. Der 35-Jährige forderte, dass er mit der Tochter
in die Türkei ausgeflogen werde und drohte, sich und das Kind in die Luft zu
sprengen. Erst nach über 18 Stunden gab der Angeklagte auf. Ein vermeintlicher
Sprengstoffgürtel erwies sich später als Attrappe.

Strafmaß entspricht der Forderung der Staatsanwaltschaft

Der 35-Jährige hatte während der Urteilsverkündung lautstark gegen den
Schuldspruch protestiert und ließ sich nur mit Mühe vom Richter beruhigen. Mit
dem Strafmaß entsprach die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die
Verteidigung hatte keine konkrete Strafe beantragt./bsp/DP/mis

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