02.07.2024 12:20:17 - dpa-AFX: Fritz!-Box-Hersteller AVM muss saftige Geldbuße zahlen

BONN (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt hat eine hohe Geldbuße gegen den
Fritz!-Box-Hersteller AVM verhängt. Das Berliner Unternehmen muss knapp 16
Millionen Euro wegen einer vertikalen Preisbindung mit sechs
Elektronikfachhändlern zahlen, wie das Bundeskartellamt in Bonn mitteilte. "Wir
werfen AVM vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung beim Vertrieb seiner
Produkte an Endverbraucherinnen und -verbraucher eingeschränkt zu haben",
erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Die Firma habe darauf hingewirkt, den
Preiswettbewerb gegenüber den Endverbrauchern einzuschränken. "Das
Bundeskartellamt sendet mit den verhängten Bußgeldern ein klares Signal, dass
Verstöße gegen das Verbot der Preisbindung nicht toleriert werden." Das
Verfahren wurde im Einvernehmen mit der Firma beendet - das heißt, dass AVM das
zahlen will und keine Rechtsmittel einlegt.

Das Berliner Unternehmen kam im vergangenen Jahr mit 890 Beschäftigten auf
einen Umsatz von 580 Millionen Euro, Angaben zum Gewinn machte es nicht. Die
1986 gegründete deutsche Firma verkauft Router, Repeater, Telefone und
Smart-Home-Produkte wie digital steuerbare Heizungsregler und Lichter, die Marke
hierzu heißt "Fritz!".

Nach Erkenntnissen der Wettbewerbshüter hatten AVM-Beschäftigte mit den
Elektronikhändlern nicht nur über Einkaufspreise gesprochen, sondern sich auch
über die Endverbraucherpreise und deren Anhebung abgestimmt. AVM-Mitarbeiter
hätten die Endverbraucherpreise der Fritz!-Produkte in den Elektronikfachmärkten
fortlaufend beobachtet, wobei auch eine spezielle Software eingesetzt worden
sei. Nach Intervention von AVM erhöhten die Händler dem Kartellamt zufolge "in
vielen Fällen" die Endverbraucherpreise oder sagten dies zu. Nach einem anonymen
Hinweis und weiteren Hinweisen aus dem Markt leitete das Kartellamt ein
Verfahren ein, im Februar 2022 erfolgte eine Durchsuchung bei AVM.

Firma bedauert "Irritationen"

Nach der Bußgeldentscheidung teilte AVM mit, dass man den stationären Handel in einem sich stark verändernden Markt unterstützt habe, "damit dieser gegenüber
dem wachsenden Onlinehandel wettbewerbsfähig bleibt". Kleinere Händler hätten
Produkte zu günstigen Einkaufspreisen für ihren beratungsintensiven stationären
Handel erwerben können. Der Online-Verkauf sei zu diesen Konditionen nicht
vorgesehen gewesen. "Nach Auffassung des Bundeskartellamtes war das in dieser
Form nicht zulässig - es soll dem Markt überlassen werden, welche Händler
bestehen und welche nicht", hieß es in der Firmenmitteilung. "Die
Geschäftsführung von AVM bedauert, wenn das Vorgehen zu Irritationen geführt
hat." Aus ihrer Sicht sei es entscheidend, dass Verbraucher nicht benachteiligt
worden seien. "Die Produkte waren durchweg zu vorteilhaften Preisen im Handel
verfügbar", hieß es von AVM./wdw/DP/men

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