13.05.2024 17:28:04 - dpa-AFX: 'Zahlen oder Zustimmen': Verbraucherschützer klagen gegen Facebook

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Verbraucherschützer haben dem Facebook-Mutterkonzern
Meta Datenschutzverstöße vorgeworfen und deswegen Klage beim
Kölner Oberlandesgericht eingereicht. Dass sich zahlreiche Facebook- und
Instagram-Nutzerinnen im vergangenen Jahr entscheiden mussten, die Dienste
entweder mit personalisierter Werbung weiterzunutzen oder für Werbefreiheit zu
bezahlen, sei rechtswidrig, teilte die Verbraucherzentrale (VZ) NRW am Montag in
Düsseldorf mit. "Es kann nicht sein, dass sich große Unternehmen wie Meta nicht
an geltende Regeln halten", sagte VZ-NRW-Vorstand Wolfgang Schuldzinski.

Eine Meta-Sprecherin widersprach hingegen und betonte, dass man sich an
geltendes Recht gehalten habe. Die Abos seien dafür entworfen worden, den
Menschen Kontrolle darüber zu geben, ob Meta ihre Daten für personalisierte
Werbung nutzen dürfe. Einem Urteil des EU-Gerichtshofs zufolge seien werbefreie
Abomodelle ein legaler Schritt, um von den Menschen die Zustimmung für
personalisierte Werbung einzuholen.

Bei der "Zahlen oder Zustimmen"-Frage ("Pay or Consent") war aus Sicht der
Verbraucherschützer keine Wahl auf freiwilliger Basis möglich. Dadurch liege ein
zentraler Verstoß gegen den Datenschutz vor. Meta habe es in der Gestaltung der
Angebotsoptionen samt eines "abschreckend hohen Preises" darauf angelegt, dass
Nutzerinnen und Nutzer gar nicht anders konnten, als der kostenfreien Nutzung
zuzustimmen - "und Meta damit das umfassende Nutzertracking zum Zweck
personalisierter Werbeanzeigen zu gestatten", moniert die Verbraucherzentrale.

Außerdem kritisieren sie, dass Meta bei dem Werbefrei-Abo nicht ausreichend
deutlich gemacht habe, dass sehr wohl noch Daten gesammelt würden. "Nutzerinnen
und Nutzer, die das nicht wissen, wähnen sich nach Abschluss des Abos
gegebenenfalls in dem vermeintlichen Gefühl, ihr Nutzerverhalten werde nicht
gespeichert", sagt Schuldzinski.

Es ist nicht das erste Mal, dass Meta wegen des "Pay or Consent"-Vorgehens
Ärger mit Verbraucherschützern bekommt. Im November reichte die
Datenschutzorganisation noyb Beschwerde bei der österreichischen
Datenschutzbehörde ein. Das Kürzel noyb kommt vom englischen Ausdruck "none of
your business" - "geht dich nichts an".

Außerdem hatte die Verbraucherzentrale NRW eine separate Klage gegen Meta
eingereicht - es ging ebenfalls um das Abo-Vorgehen bei Facebook und Instagram,
hierbei aber um einen anderen Aspekt, und zwar um einen falsch beschrifteten
Bestell-Button. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf setzte sich die
Verbraucherzentrale hierbei im sogenannten einstweiligen Rechtsschutz
durch./wdw/DP/men
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
Meta Platforms A1JWVX NASDAQ 465,780 23.05.24 22:00:08 -2,000 -0,43% 465,010 465,200 472,880 467,780

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