26.06.2024 10:50:56 - dpa-AFX: POLITIK/ROUNDUP: Höckes Verteidiger stellen weitere Anträge

HALLE (dpa-AFX) - Im Prozess gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn
Höcke wegen einer Nazi-Parole haben dessen Verteidiger zahlreiche Anträge
gestellt. Sie verlangten am Mittwoch vor dem Landgericht Halle, die Teilnehmer
des Stammtisches, bei dem der Spruch gefallen war, zu ermitteln und anzuhören.
Damit könne bewiesen werden, dass sie sich nicht durch Höcke aufgefordert
gefühlt hätten, die Parole zu vervollständigen.

Die Staatsanwaltschaft hat den AfD-Politiker Höcke angeklagt, weil er bei
einem AfD-Stammtisch mit rund 350 Teilnehmern im thüringischen Gera im
vergangenen Dezember die verbotene Nazi-Parole "Alles für Deutschland"
angestimmt haben soll. Er sprach die ersten beiden Worte und animierte nach
Ansicht der Staatsanwaltschaft durch Gesten das Publikum, den Spruch zu
vervollständigen. Die Parole wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet,
der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Höcke bezeichnet
sich als unschuldig.

Seine Verteidiger wollen zudem beweisen, dass die Parole im
Nationalsozialismus keine zentrale Bedeutung gehabt haben und auch nicht weit
verbreitet gewesen sein soll. Dazu beantragten sie, Historiker als Zeugen
heranzuziehen, und verwiesen auf verschiedene Publikationen zur SA und zum
Nationalsozialismus. Höcke selbst hatte bereits gesagt, dass er die Verwendung
der Losung nicht für strafbar halte.

Ursprünglich hatte das Gericht für Mittwoch selbst einen Sachverständigen
als Zeugen geladen. Es habe sich jedoch herausgestellt, dass der Historiker sich
in der Vergangenheit negativ über die AfD geäußert habe, sagte der Vorsitzende
Richter Jan Stengel. "Wir haben ihn abgeladen, weil das geht einfach nicht."

Das Landgericht Halle hatte den 52-jährigen Höcke bereits zu einer
Geldstrafe verurteilt, weil er die gleiche Nazi-Parole auch im Mai 2021 bei
einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg nutzte.
Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein. Damals
wie auch nun lautet der Tatvorwurf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
und terroristischer Organisationen.

Bei den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September will der frühere
Geschichtslehrer als AfD-Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Seine Partei wird vom
Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.

Mehr als zwei Verhandlungstage hat das Gericht bislang nicht anberaumt.
Insofern spricht bislang nichts dagegen, dass am Mittwoch nach der weiteren
Beweisaufnahme die Plädoyers gehalten werden. Möglich ist auch eine
Urteilsverkündung. Der Vorsitzende Richter Stengel sagte: "Bei dem Wetter hier
drinzusitzen, ist ja nicht das Schlechteste." Für Mittwoch war Hitze in Halle
vorhergesagt. Im ersten Prozess gegen Höcke hatte er das Urteil um 19.00 Uhr
gesprochen./dh/DP/stk

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH