16.07.2024 15:14:11 - dpa-AFX: STICHWORT: So viel bekommen Familien ab Januar 2025

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundeshaushalt für das kommende Jahr bringt nicht nur
Einsparungen mit sich. Auch einige Verbesserungen für Familien will die
Bundesregierung auf den Weg bringen. Hier das Wichtigste auf einen Blick.

Kindergeld

Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums erhielten Eltern in Deutschland
zuletzt für knapp 17,8 Millionen Kinder Kindergeld, Stand Juni 2024. Ab 1.
Januar 2025 wird das Kindergeld von derzeit 250 Euro pro Kind und Monat um fünf
Euro steigen. Das Kindergeld war zuletzt zum 1. Januar 2023 deutlich erhöht
worden. Zuvor hatten Familien für das erste und zweite Kind jeweils nur 219 Euro
erhalten.

Kindersofortzuschlag

Der Kindersofortzuschlag für bedürftige Familien soll ebenfalls ab Januar
2025 um fünf Euro steigen. Damit bekämen Familien, die diese Hilfe erhalten,
künftig anstelle von 20 Euro monatlich 25 Euro. Die Bundesregierung hatte den
Sofortzuschlag zum 1. Juli 2022 zur Unterstützung von Familien mit geringem
Einkommen eingeführt. Er sollte dazu dienen, bis zur Einführung einer
Kindergrundsicherung die finanziellen Nöte Betroffener abzumildern.

Sofortzuschlag ist nicht gleich Kinderzuschlag

Nicht zu verwechseln ist der Kindersofortzuschlag mit dem Kinderzuschlag.
Den Kinderzuschlag bekommen Eltern, wenn sie genug verdienen, um für sich selbst
zu sorgen, das Einkommen aber nicht oder nur knapp für die gesamte Familie
reicht. Die Höhe des Kinderzuschlags variiert je nach Einkommen, der
Höchstbetrag liegt bei 292 Euro pro Kind. Kinderzuschlag und
Kindersofortzuschlag können auch parallel bezogen werden

Kinderfreibetrag

Um Familien steuerlich zu entlasten, wird der Kinderfreibetrag in diesem
Jahr bereits um 228 Euro auf 9540 Euro angehoben. Im kommenden Jahr soll er dann
noch mal um weitere 60 Euro steigen. Der Kinderfreibetrag ist eine
Steuerentlastung für die Ausgaben, die Familien durch Kinder entstehen. Der
Freibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen der Eltern abgezogen. Wenn er
steigt, verringert sich also das Einkommen, auf das Steuern fällig werden - und
folglich die Steuerlast der Eltern. Dabei ist zu beachten, dass Kindergeld und
Kinderfreibetrag miteinander gekoppelt sind und es nur möglich ist, eins von
beidem steuerlich geltend zu machen. Was am Ende für die Eltern günstiger ist,
prüft das Finanzamt automatisch./faa/DP/nas

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