16.07.2024 13:43:57 - dpa-AFX: Gericht: Keine Kfz-Steuerforderung bei unklarer Erbfolge

MÜNSTER (dpa-AFX) - Ist die Erbfolge nach dem Tod einer Autobesitzerin noch
nicht geklärt, darf das Hauptzollamt die fällige Kfz-Steuer bei möglichen Erben
noch nicht einziehen. Darauf weist das Finanzgericht Münster nach heute
veröffentlichen Beschlüssen hin.

Bei dem Streit ist die Großmutter 2022 verstorbenen. Sie hatte mehrere
Autos. Weil neben zwei Enkelinnen auch ein Sohn der Frau Ansprüche als Erbe
gestellt hatten, setzte das Amtsgericht einen Nachlasspfleger zur Klärung ein.
Das Hauptzollamt aber forderte die Enkelinnen auf, die bereits vor dem Tod der
Großmutter festgesetzte Kraftfahrzeugsteuer für Zeiträume nach deren Ableben zu
bezahlen. Die Enkelinnen stellten Anträge auf Aussetzung der Zahlung. Die lehnte
das Hauptzoll ab.

Zu Unrecht, wie das Finanzgericht entschied. Begründung: Es bestehen ernste
Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Die Erbfolge sei ungeklärt. Ob die Frauen
Alleinerben seien, sei noch offen. Die Ansprüche des Hauptzollamtes müssen laut
Finanzgericht an den Nachlasspfleger gerichtet werden./lic/DP/jha

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