08.07.2024 09:31:15 - dpa-AFX: VERMISCHTES: Mehr Fälle von Kindesmissbrauch - Aufhellung des Dunkelfelds

WIESBADEN/BERLIN (dpa-AFX) - Die Zahl der bekanntgewordenen Fälle des
sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen ist im vergangenen Jahr
gestiegen. Da die Polizei bei dieser Art von Straftaten von einem großen
Dunkelfeld ausgeht, ist das alleine jedoch noch kein alarmierender Befund, wie
im Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2023
festgehalten wird.

Demnach wurden der Polizei im vergangenen Jahr 16.375 Fälle bekannt, in
denen Kinder sexuell missbraucht wurden - ein Anstieg um 5,5 Prozent im
Vergleich zum Vorjahr. Im gleichen Zeitraum wurden zudem 1.200 Straftaten
aktenkundig, bei denen Jugendliche sexuell missbraucht wurden. Die Zahl der
Fälle, in denen es um Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern ging,
nahm - vor allem aufgrund zahlreicher Hinweise aus dem Ausland - um 7,4 Prozent
auf rund 45 000 Fälle zu.

Viele Fälle tauchen nicht in der Statistik auf

In dem Lagebild verweist das Bundeskriminalamt (BKA) darauf, dass die Zahl
der aufgedeckten Fälle von Kindesmissbrauch stark mit der polizeilichen
Kontrolltätigkeit und dem Anzeigeverhalten zusammenhänge. "Insofern dürfte es
auch aufgrund intensivierter polizeilicher Tätigkeiten im Deliktsbereich in den
letzten Jahren zu einer Aufhellung des Dunkelfelds gekommen sein", heißt es in
dem Bundeslagebild weiter.

Das BKA weist außerdem darauf hin, dass die zahlreichen Fälle, in denen sich nach Hinweisen vor allem aus den USA kein potenzieller Tatort in Deutschland
ermitteln lasse, nicht in die Statistik einfließen. Grund dafür, dass
entsprechende Ermittlungen teils ins Leere laufen, sei die in Deutschland
ausgesetzte Mindestspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten - speziell
IP-Adressen.

Bilder und Videos von sexuell missbrauchten Kindern und Jugendlichen werden
im Internet tausendfach geteilt.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und das BKA sprechen sich schon
länger für eine neue rechtskonforme Regelung für eine anlasslose Speicherung von
Verkehrs- und Standortdaten der Telekommunikation aus. Sie kritisieren, dass
einige Provider keine Daten mehr speicherten, weshalb es dann gar keine
Informationen mehr gebe, auf die man für Ermittlungen zugreifen könne.

Im April einigten sich Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) dann aber auf das Quick-Freeze-Verfahren. Bei
diesem Verfahren werden Daten erst dann gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine
Straftat erheblicher Bedeutung besteht. Die Abstimmung innerhalb der
Bundesregierung zu diesem Vorhaben dauert noch an. Wegen rechtlicher
Unsicherheiten war die alte Regelung zur Speicherung seit 2017 nicht mehr
genutzt worden./abc/DP/mis

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