05.07.2024 05:41:42 - dpa-AFX: POLITIK: Bußgeld für Abtreibungsgegner soll Schwangere schützen

BERLIN (dpa-AFX) - Mit einer Gesetzesänderung will die Bundesregierung
Schwangere künftig stärker vor Abtreibungsgegnern schützen. Der Bundestag soll
die strengeren Regeln am Mittag final beschließen. Sie seien ein "wichtiger
Schritt zur Stärkung der Rechte von Frauen", sagte Bundesfamilienministerin Lisa
Paus (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur.

Die Bundesregierung plant mit der Änderung des sogenannten
Schwangerschaftskonfliktgesetzes bestimmte "nicht hinnehmbare Verhaltensweisen"
zu untersagen, wie es im Entwurf heißt. So soll verboten werden, dass Menschen
Schwangere an der Inanspruchnahme von Beratung oder am Zugang zu Einrichtungen,
in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, hindern. Bekannt sind
diese Verhaltensweisen auch als sogenannte Gehsteigbelästigung. Die
Bundesregierung sieht darin ein zunehmendes Problem und will diese Handlungen
künftig mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro ahnden.

Sogenannte Gehsteigbelästigung wird Ordnungswidrigkeit

Künftig soll es demnach untersagt sein, das Betreten und Verlassen der
Einrichtungen durch Hindernisse absichtlich zu erschweren, einer Schwangeren die
eigene Meinung aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit
unwahren Tatsachenbehauptungen oder verstörenden Inhalten zu konfrontieren.
Verstöße stellen laut Entwurf eine Ordnungswidrigkeit dar.

Paus betonte, dass Belästigungen von Schwangeren vor Beratungsstellen,
Praxen und Kliniken "unzumutbar" seien. Es handele sich um Frauen, "die sich
bereits in einer schwierigen Situation" befänden und die dann auch noch
eingeschüchtert würden. Das sei "nicht akzeptabel".

Die Union hingegen sieht das Vorhaben kritisch. Die
Rechtsausschuss-Vorsitzende Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) sagte dem
Redaktionsnetzwerk Deutschland: "Die Ampel hat auch auf Nachfrage nicht belegen
können, dass es Probleme gibt, die sich mit allgemeinem Ordnungsrecht in der
Abwägung von Meinungsfreiheit und Schutz vor Belästigung nicht regeln ließen."
Auch der religionspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Thomas Rachel (CDU),
sagte der "Rheinischen POst" (Freitag): "Bereits heute gibt es rechtliche
Möglichkeiten, Blockaden, Beleidigungen und Nötigungen zu unterbinden."

Von der Gesetzesänderung erfasst sind laut Entwurf "wahrnehmbare
Verhaltensweisen in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich"
entsprechender Einrichtungen. Das mache künftig noch deutlicher, "dass nicht die
Frau die Verantwortung trägt, sich selbst zu schützen und den Weg zur Beratung
freizukämpfen", erklärte Paus weiter. Die Bundesregierung wolle den
"Spießrutenlauf für Schwangere" beenden. Dabei werde auch eine Balance zu
wichtigen Grundrechten wie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit gewahrt,
versicherte sie./faa/DP/zb

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