17.05.2024 10:41:21 - dpa-AFX: POLITIK/ROUNDUP/: Lindner gegen AfD-Verbotsverfahren

BERLIN (dpa-AFX) - Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner lehnt Versuche ab,
die AfD vom Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen. "Die Hürden für das
Verbot einer Partei sind sehr hoch. Am Ende des Tages sollte nicht durch eine
Abweisung eines Verbotsantrags der AfD ein Persilschein ausgestellt werden",
sagte der Bundesfinanzminister den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag).
Die Auseinandersetzung mit dieser Partei müsse im demokratischen Wettbewerb
erfolgen, damit sich die AfD nicht als Opfer inszenieren könne.

Hintergrund der neu aufgeflammten Debatte über ein AfD-Verbotsverfahren ist
ein Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster.
Dieses hatte am Montag geurteilt, dass die Einstufung der AfD als
rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
rechtens ist. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin
nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen.

Lindner betonte, man müsse sich um die erreichbaren Wählerinnen und Wähler
der AfD bemühen. "Und zwar nicht nur mit dem moralischen Zeigefinger, sondern
auch mit konkreten Lösungen. Ich empfehle nüchterne, sachliche Härte", fügte der
FDP-Chef hinzu. Viele Leute wählten die AfD aus Frust über ungeregelte Migration
seit der Ära von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Inzwischen gebe es aber
einen neuen Realismus in der europäischen Flüchtlingspolitik.

Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) warnte vor einem übereilten
Verbotsfahren gegen die AfD. "Stellen sie sich vor, man macht das auf gut Glück,
ein Verfahren würde scheitern, die AfD würde sich dadurch ja als reingewaschen
betrachten", sagte Buschmann am Freitag in der Sendung "Frühstart" von RTL/ntv.
Ein Scheitern wäre ein großer Propagandaerfolg für die AfD, sagte der
Justizminister unter Verweis auf die strengen Anforderungen für ein
Parteiverbotsverfahren. "Die sind im Laufe der letzten Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts auch immer strenger geworden. Und deshalb soll man ein
solches Verbotsverfahren nur dann anstrengen, wenn man nach Menschenmöglichkeit
sicher ist, dass es gelingt."/shy/DP/stk

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