01.07.2024 12:36:23 - dpa-AFX: SPD-Führung: Mitgliederbegehren zum Haushalt unzulässig

BERLIN (dpa-AFX) - Die SPD-Führung hält das von linken Parteimitgliedern
angestrebte Mitgliederbegehren zum Bundeshaushalt 2025 für unzulässig. "Die
Prüfung nach dem Statut der SPD hat ergeben, dass ein Mitgliederbegehren, das
die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion auffordern soll, einem Haushaltsgesetz
nur unter bestimmten Bedingungen zuzustimmen, juristisch nicht zulässig ist",
hieß es aus Parteikreisen nach einer Sitzung des Parteipräsidiums. "Die
Haushaltsgesetzgebung liegt ausschließlich beim Deutschen Bundestag und den
freigewählten Abgeordneten und kann folglich nicht in einem Mitgliederbegehren
verhandelt werden."

Die linke Parteigruppierung "Forum DL21" hatte Mitte Juni beim
Parteivorstand ein Mitgliederbegehren beantragt, das sich in den laufenden
Verhandlungen für den Bundeshaushalt 2025 gegen Kürzungen unter anderem im
Sozialbereich wendet. Für die Bereiche Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie,
Bildung, Demokratie und Entwicklungszusammenarbeit legt das Papier fest: "Die
Ressort-Ansätze der betroffenen Ministerien dürfen im Vergleich zum
Vorjahreshaushalt nicht gekürzt werden. Stattdessen brauchen wir Aufwüchse in
diesen Bereichen sowie deutlich mehr Investitionen in bezahlbares Wohnen, eine
nachhaltige Infrastruktur, starke Kommunen und einen ambitionierten
Klimaschutz."

Zur Begründung heißt es unter dem Titel "Unsere Demokratie nicht wegkürzen,
in unsere Zukunft investieren!": "Ein Sparhaushalt würde eine Geisterfahrt in
ökonomischer, ökologischer und demokratischer Hinsicht bedeuten." Das Papier
schließt mit dem Appell: "Die Partei ruft die Mitglieder der
SPD-Bundestagsfraktion auf, einem Bundeshaushalt nur unter diesen Maßgaben
zuzustimmen."/and/DP/jha

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