01.07.2024 11:23:42 - dpa-AFX: POLITIK: Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Höcke

HALLE (dpa-AFX) - Im Prozess um eine verbotene Nazi-Parole fordert die
Staatsanwaltschaft für den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke eine Bewährungsstrafe
und eine Geldauflage. Sie beantragte acht Monate Freiheitsstrafe, die zur
Bewährung ausgesetzt werden solle. Zudem solle Höcke 10 000 Euro an eine
gemeinnützige Vereinigung wie etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald zahlen, sagte
Staatsanwalt Benedikt Bernzen in seinem Plädoyer am Landgericht Halle.

"Herr Höcke hat die Rede nur als Vorwand genutzt, um die Parole erneut zu
verbreiten", so Bernzen weiter. Der Politiker habe gewusst, dass die Rede
anschließend im Internet Verbreitung finden würde. Bernzen forderte eine
Verurteilung wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und
terroristischer Organisationen.

Höcke hatte bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera die ersten beiden Worte des Nazi-Spruchs "Alles für Deutschland" ausgesprochen, das Publikum
vervollständigte die Parole. Er habe gewusst, dass das Publikum das dritte Wort
aussprechen würde, habe dazu eine "geradezu einladende Armbewegung" gemacht,
sagte Bernzen.

Der Spruch wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der
paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP.

Höcke selbst weist alle Vorwürfe zurück und sieht sich als unschuldig. Im
Prozess hatte er betont, dass er die Verwendung der Losung nicht für strafbar
halte.

Wegen des gleichen Spruchs war Höcke am 14. Mai bereits zu einer Geldstrafe
von zusammen 13 000 Euro verurteilt worden. Er hatte die Parole im Mai 2021 bei
einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt.
Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision
ein./bz/DP/mis

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