04.07.2024 20:29:09 - dpa-AFX: IKK classic erhöht Zusatzbeitrag

ERFURT (dpa-AFX) - Mit Verweis auf eine anhaltend angespannte Finanzlage
passt die Krankenkasse IKK classic ihren Zusatzbeitrag zum 1. August an. Der
Verwaltungsrat beschloss am Donnerstag laut Mitteilung die Erhöhung des
Zusatzbeitragssatzes um 0,49 Prozentpunkte auf 2,19 Prozent. Die Entscheidung
habe man sich "nicht leicht gemacht", betonte Vorsitzender Helmut Dittke. Sie
sei aber nötig, um den Rahmen für eine solide Finanzplanung zu schaffen und
"weiterhin die gewohnten Leistungen anbieten zu können".

Für IKK classic-Chef Frank Hippler ist die Hauptursache für das riesige
Defizit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), dass über Steuern zu
finanzierende gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu einem großen Teil den
Beitragszahlern in der GKV aufgebürdet werden. Der Bundeszuschuss von 14
Milliarden Euro, der diese Kosten ausgleichen solle, decke "nur einen geringen
Teil unserer Aufwände", kritisierte er. Aktuell fehlten in der GKV allein 9,2
Milliarden Euro, um die Ausgaben für Bürgergeldbezieher zu kompensieren.

IKK: Steuerzuschuss nicht fair verteilt

Der Verwaltungsrat forderte eine gerechtere Finanzierung der GKV. Die
Benachteiligung der gesetzlich Versicherten bei der Finanzierung der Kosten für
die Bürgergeldbezieher sei "nicht länger zu akzeptieren", sagte der Dittke. Die
GKV erhielte aus Steuermitteln pro Bürgergeldbezieher rund 120 Euro. "Das ist
bei weitem nicht kostendeckend." Werde dagegen ein Privatversicherter zum
Bürgergeldempfänger, "zahlt der Staat der Versicherung dafür bis zu 420 Euro
monatlich". Eine vorausschauende und für stabile Beiträge nötige Finanzplanung
sei unter den aktuellen Rahmenbedingungen deutlich erschwert.

Die IKK classic ist mit rund drei Millionen Versicherten eine der großen
Krankenkassen in Deutschland. Auch einige andere Kassen hatten bereits
angekündigt, den - je nach Unternehmen unterschiedlich hohen - Zusatzbeitrag
noch im Sommer anzuheben. Im Schnitt lag er bisher bei 1,7 Prozent. Der gesamte
Beitrag umfasst daneben den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent des
Bruttolohns./mon/DP/he

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