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EQS-News: HORNBACH Holding AG & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2024 in Landau in der
Pfalz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-05-24 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Neustadt ISIN DE0006083405 Eindeutige Kennung des Ereignisses: HBH072024oHV EINLADUNG
ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 5. Juli 2024, 10:00 Uhr (MESZ), in der
Jugendstil-Festhalle Landau,
Mahlastraße 3, 76829 Landau in der Pfalz, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Übersicht mit Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung mit Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
A. Inhalt der Mitteilung
Eindeutige Kennung des Ereignisses Ordentliche Hauptversammlung 2024 der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
(formale Angabe gemäß EU-DVO: HBH072024oHV)
Art der Mitteilung Einberufung der Hauptversammlung
(formale Angabe gemäß EU-DVO: NEWM)
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B. Angaben zum Emittenten
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ISIN DE0006083405
Name des Emittenten HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
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C. Angaben zur Hauptversammlung
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Datum der Hauptversammlung 05.07.2024
(formale Angabe gemäß EU-DVO: 20240705)
Uhrzeit der Hauptversammlung (Beginn) Beginn: 10:00 Uhr MESZ
(formale Angabe gemäß EU-DVO: 08:00 Uhr UTC)
Art der Hauptversammlung Ordentliche Hauptversammlung
(formale Angabe gemäß EU-DVO: GMET)
Ort der Hauptversammlung Jugendstil-Festhalle Landau, Mahlastraße 3, 76829 Landau in der Pfalz,
Deutschland
Aufzeichnungsdatum 13.06.2024, 24:00 Uhr MESZ
(formale Angabe gemäß EU-DVO: 20240613, 22:00 Uhr UTC)
Internetseite zur Hauptversammlung/ www.hornbach-holding.de/investor-relations/hauptversammlung/
URL
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Sonstige Angaben
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Die Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8 und 9 hat jeweils
verbindlichen Charakter
Abstimmung (formale Angabe gemäß EU-DVO: BV)
Die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 6 hat empfehlenden Charakter
(formale Angabe gemäß EUR-DVO: AV)
Alternative Optionen für die Zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 9 stehen jeweils folgende Optionen zur Verfügung:
Stimmabgabe Befürwortung, Ablehnung, Stimmenthaltung
(formale Angaben gemäß EU-DVO: VF, VA, AB)
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Blöcke D bis F
Weitere Informationen über
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. die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D),
. die Tagesordnung (Block E) sowie
. die Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block F)
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sind auf der folgenden Internetseite zu finden: www.hornbach-holding.de/investor-relations/hauptversammlung/
I. TAGESORDNUNG
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Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2023/24, des zusammengefassten Lageberichts für die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA und den
Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts der persönlich haftenden
Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB; Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2023/24
1. Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und
den Konzernabschluss entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG beschließt
über die Feststellung des Jahresabschlusses die Hauptversammlung; im Übrigen sind vorgenannte Unterlagen
der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es einer weiteren Beschlussfassung hierzu bedarf.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der
vorgelegten Fassung, der einen Bilanzgewinn von EUR 73.103.393,16 ausweist, festzustellen.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023/24
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023/24
in Höhe von EUR 73.103.393,16
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,40 pro Stück-Stammaktie EUR 38.377.936,80
Gewinnvortrag EUR 34.725.456,36 2.
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Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags von
persönlich haftender Gesellschafterin und Aufsichtsrat vorhandenen dividendenberechtigten
Stück-Stammaktien. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Stück-Stammaktien bis zum Zeitpunkt
der Beschlussfassung der Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Gewinnverwendungsvorschlag zur Abstimmung gestellt, der weiterhin eine Dividende je
dividendenberechtigter Stück-Stammaktie von EUR 2,40 und einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag
vorsieht, sodass weiterhin über die Verwendung des gesamten Bilanzgewinns Beschluss gefasst wird. Die
Gesellschaft hält derzeit 9.193 - nicht dividendenberechtigte - eigene Aktien.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 10. Juli 2024, fällig.
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr
2023/24 3.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden
Gesellschafterin im Geschäftsjahr 2023/2024 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/24 4. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023/
2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/25 sowie des
Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2024/25
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die Deloitte
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2024/25 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten 5. Konzernzwischenabschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG für das erste
Halbjahr im Geschäftsjahr 2024/25 zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch
Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Nach §§ 278 Abs. 3, 162 AktG haben die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat einen
Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß §§ 278 Abs. 3, 120a Abs. 4 AktG zur
Billigung vorzulegen. Da § 162 AktG nur die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
erfasst, die Gesellschaft aber keinen Vorstand hat, könnte sich der Vergütungsbericht nach Auffassung der
Gesellschaft auf die Darstellung der Vergütung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschränken. Aus
Gründen der Transparenz wird im Vergütungsbericht aber auch die Vergütung des Vorstands und des
Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin dargestellt.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG vom Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die
gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung
des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt. 6.
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May 24, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)