11.04.2024 15:55:31 - Gericht: Krankheiten nicht klar als Corona-Impfschaden nachweisbar

COTTBUS (dpa-AFX) - Ein Frau ist in Cottbus vor Gericht damit gescheitert, für verschiedene Krankheiten nach einer Coronaschutz-Impfung entschädigt zu werden. Aus ihrer Sicht ist die Impfung die Ursache für ihre Erkrankungen gewesen. Das Sozialgericht Cottbus wies eine Klage der Frau auf Entschädigung für einen Impfschaden ab, wie es am Donnerstag mitteilte.

Die Klägerin hatte angegeben, nach der öffentlich empfohlenen Schutzimpfung gegen das Coronavirus an verschiedenen Krankheiten gelitten zu haben, darunter einer chronischen Autoimmunentzündung der Schilddrüse und einem chronischen Erschöpfungssyndrom. Sie hatte die Erkrankungen auf die Impfung zurückgeführt. Nachdem das Landesamt für Soziales einen von ihr gestellten Entschädigungsantrag abgelehnt hatte, war die Frau vor das Sozialgericht Cottbus gezogen.

Das Gericht urteilte nun, die Klägerin habe bereits das Vorhandensein und den Umfang einer dauerhaften gesundheitlichen Schädigung nicht mit der erforderlichen Gewissheit nachgewiesen. Überdies fehle auch der Nachweis eines kausalen Zusammenhangs zwischen der Schutzimpfung und den behaupteten Gesundheitsschäden.

Allein der zeitliche Zusammenhang zwischen Schutzimpfung und Eintritt des Gesundheitsschadens reicht dem Gericht zufolge für den Kausalitätsnachweis nicht aus. Der aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft, wie er in der Studienlage des Robert Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts zum Ausdruck komme, gebe dafür keine ausreichenden Anhaltspunkte her.

Nach Gerichtsangaben kann die Klägerin zu einem späteren Zeitpunkt einen Überprüfungsantrag bei der zuständigen Behörde stellen, wenn die medizinische Forschung einen Kausalzusammenhang mit der erforderlichen Gewissheit möglich erscheinen lasse.

Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden. Das Sozialgericht hat darüber hinaus die Sprungrevision zum Bundessozialgericht zugelassen. Damit kann eine mögliche zweite Instanz vor dem Landessozialgericht übersprungen werden./na/DP/ngu


Quelle: dpa-AFX
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
ASTRAZENECA PLC DL-,25 886455 Frankfurt 145,700 30.07.24 13:17:07 -1,450 -0,99% 145,050 146,450 146,350 147,150
JOHNSON + JOHNSON DL 1 853260 Frankfurt 147,760 30.07.24 16:57:48 +0,200 +0,14% 148,200 148,560 146,440 147,560
PFIZER INC. DL-,05 852009 Frankfurt 28,145 30.07.24 17:56:40 -0,145 -0,51% 28,175 28,185 28,280 28,290
BIONTECH SE SPON. ADRS 1 A2PSR2 Frankfurt 80,000 30.07.24 16:39:37 -0,250 -0,31% 79,050 80,650 79,550 80,250

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH