27.06.2024 10:09:29 - dpa-AFX: BGH: Werbung muss erklären, was 'klimaneutral' bedeutet

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wenn Unternehmen mit einem mehrdeutigen
umweltbezogenen Begriff werben, muss schon in der Werbung selbst erklärt werden,
was dieser Begriff konkret bedeutet. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am
Donnerstag in einem Urteil festgehalten. Im konkreten Fall ging es um eine
Werbung mit dem Begriff "klimaneutral". Der Lakritz- und Fruchtgummiherstellers
Katjes hatte in einem Lebensmittel-Fachblatt mit diesem Begriff geworben. Der
Herstellungsprozess selbst ist dabei nicht emissionsfrei, das Unternehmen
unterstützt zum Ausgleich aber über einen Umweltberater Klimaschutzprojekte.

Die Frankfurter Wettbewerbszentrale hatte geklagt, weil sie die Werbung für
irreführend hält. Dem Verbraucher seien wichtige Informationen - etwa über die
Art und Weise, wie die Klimaneutralität hergestellt wird - vorenthalten worden.
Das höchste deutsche Zivilgericht gab den Klägern am Donnerstag recht und
verurteilte Katjes zur Unterlassung der Werbung. Eine Erläuterung des Begriffs
"klimaneutral" war demnach vor allem deshalb erforderlich, weil die Reduktion
von CO2-Emissionen und die Kompensation dieser Emissionen keine gleichwertigen
Maßnahmen zur Herstellung der Klimaneutralität seien./jml/DP/zb

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