27.05.2024 15:05:37 - EQS-HV: Pfeiffer Vacuum Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2024 in Asslar, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: Pfeiffer Vacuum Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Pfeiffer Vacuum Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2024 in Asslar, Deutschland
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-05-27 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Pfeiffer Vacuum Technology AG Aßlar ISIN DE0006916604 / WKN 691660 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre herzlich ein zu unserer
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG AM FREITAG, DEN 5. JULI 2024, 10:00 UHR
(Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ),

die ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft) als virtuelle Hauptversammlung stattfindet.
I. Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Pfeiffer Vacuum Technology AG und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts für die
Pfeiffer Vacuum Technology AG und den Pfeiffer Vacuum Technology Konzern, des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2023
Die vorgenannten Unterlagen sind ab dem Datum der Einberufung und während der Dauer der Hauptversammlung
über die Internetseite der Gesellschaft unter
group.pfeiffer-vacuum.com/hauptversammlung
1.
zugänglich.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt;
der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Zu Tagesordnungspunkt 1 ist daher
keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.
Ein Bilanzgewinn, über dessen Verwendung die Hauptversammlung gemäß § 174 Abs. 1 Satz 1 AktG beschließen
könnte, existiert wegen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Pangea GmbH
nicht.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands
für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Dies betrifft:
2.1           Dr. Britta Giesen 
2.2           Wolfgang Ehrk 

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Es ist vorgesehen, die Abstimmung im Wege der Einzelentlastung vorzunehmen.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des

Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Dies betrifft:

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3.1           Ayla Busch 
3.2           Götz Timmerbeil 

3.
3.3           Minja Lohrer 
3.4           Henrik Newerla 
3.5           Timo Birkenstock 
3.6           Stefan Röser 

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Es ist vorgesehen, die Abstimmung im Wege der Einzelentlastung vorzunehmen.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das

Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor, die

PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und

Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen. 4.

Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung

Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass

seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im

Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers (Art. 16 Abs. 6 der

EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2023

Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Vergütungsbericht zu erstellen und der

Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.

Der Vergütungsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 wurde in Einklang mit § 162 Abs. 3

AktG durch den Abschlussprüfer darauf formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG

gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt. 5. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht

für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.

Der Vergütungsbericht ist im Anschluss an die Tagesordnung in Abschnitt II. wiedergegeben und zudem ab

dem Datum der Einberufung und während der Dauer der Hauptversammlung über die Internetseite der

Gesellschaft unter

group.pfeiffer-vacuum.com/hauptversammlung

zugänglich.

Beschlussfassung über die Änderung von § 12 der Satzung

Für die Teilnahme an der Hauptversammlung, die Ausübung des Stimmrechts und die Stellung von Anträgen

setzt § 12 Abs. 4 und 5 der Satzung voraus, dass sich die Aktionäre vor der Hauptversammlung anmelden und

ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Der

Nachweis der Berechtigung muss sich dabei gemäß § 12 Abs. 5 Satz 2 der Satzung auf den Beginn des 21.

Tages vor der Hauptversammlung beziehen, womit die Satzung den Wortlaut von § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG a.F.

abbildet. 6. Durch das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz,

BGBl. I 2023, Nr. 354) wurde § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG zur Angleichung an europarechtliche Vorgaben

insoweit geändert, als sich der Nachweis nunmehr auf den "Geschäftsschluss des 22. Tages vor der

Versammlung zu beziehen" hat. Eine materielle Änderung der Frist ist hiermit nicht verbunden. Gleichwohl

soll § 12 Abs. 5 Satz 2 der Satzung an den geänderten Gesetzeswortlaut angepasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

In § 12 Abs. 5 Satz 2 der Satzung werden die Wörter "Beginn des 21." durch die Wörter

Geschäftsschluss des 22." ersetzt.

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Anhang
II.
Zu Tagesordnungspunkt 5:
Vergütungsbericht nach § 162 AktG und Prüfervermerk
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Vergütungsbericht 2023

Der diesjährige Vergütungsbericht 2023 enthält die Darstellung und Erläuterung der Vergütung, die die gegenwärtigen und ehemaligen Mitglieder des Vorstands der Pfeiffer Vacuum Technology AG (nachfolgend: "Gesellschaft") sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 erhalten haben. Der Vergütungsbericht trägt den Anforderungen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des deutschen Aktiengesetzes (AktG) Rechnung. Insbesondere enthält er alle Angaben gemäß § 162 AktG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie. Diese umfassen Erläuterungen, inwieweit und auf welche Weise das vom Aufsichtsrat entwickelte und von der Hauptversammlung gebilligte Vergütungssystem für den Vorstand umgesetzt worden ist. Entsprechendes gilt für die Umsetzung des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat, welches in der Hauptversammlung vom 12. Mai 2021 gebilligt wurde.

Das ursprünglich im Jahr 2021 vom Aufsichtsrat verabschiedete und von der Hauptversammlung gebilligte Vergütungssystem wurde im Jahr 2022 im Hinblick auf die verhältnismäßige Gewichtung finanzieller sowie nicht-finanzieller Leistungsparameter angepasst und im Anschluss ebenfalls von der Hauptversammlung gebilligt (" Vergütungssystem für den Vorstand 2022"). Im Jahr 2023 hat sich der Aufsichtsrat erneut dazu entschlossen, weitergehende Anpassungen an dem Vergütungssystem des Vorstands vorzunehmen ("Vergütungssystem für den Vorstand 2023"). Die diesbezüglichen Änderungen betreffen neben einer Erhöhung der Maximalvergütung (von 1,2 Mio. EUR auf 1,6 Mio. EUR für den Vorsitzenden des Vorstands und von 800.000 EUR auf 1,0 Mio. EUR für einfache Vorstandsmitglieder), insbesondere auch die Anpassung der Gewichtung der einzelnen Vergütungskomponenten des Vorstands (vgl. Ziffer 5 des Vergütungssystems für den Vorstand 2023), die Einführung von spezifischen Fallgruppen für die Bemessung nicht-finanzieller Ziele innerhalb der Bestimmung der Zieltantieme (vgl. Ziffer 7.1

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 27, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
PFEIFFER VACUUM TECH.O.N. 691660 Frankfurt 157,000 20.06.24 08:04:59 -1,000 -0,63% 0,000 0,000 157,000 157,000

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