13.06.2024 15:05:54 - EQS-HV: Singulus Technologies Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.07.2024 in Virtuell mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: Singulus Technologies Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Singulus Technologies Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.07.2024 in Virtuell
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-06-13 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Singulus Technologies Aktiengesellschaft Kahl am Main WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung
der Singulus Technologies Aktiengesellschaft, die am Donnerstag, den 25. Juli 2024 um 10:00 Uhr (MESZ) stattfindet.
Die Hauptversammlung findet auf Grundlage des § 118a Aktiengesetz (AktG) in Verbindung mit § 12 Abs. 3 der Satzung als
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung
statt. Eine Teilnahme ist nach ordnungsgemäßer Anmeldung unter dem Link
https://www.singulus.com/de/hauptversammlung/
möglich. Ort der Hauptversammlung, an dem sich der Versammlungsleiter, der die Niederschrift der Versammlung
beurkundende Notar und der Vorstand sowie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
befinden, ist Hilton Frankfurt City Center, Hochstraße 4, 60313 Frankfurt. Eine physische Präsenz der Aktionäre und
ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung ist (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter) ausgeschlossen.
Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Singulus Technologies Aktiengesellschaft und des
gebilligten Konzernabschlusses nach International Financial Reporting Standards ("IFRS") zum 31. Dezember
2023 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Singulus Technologies Aktiengesellschaft und den
Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 289a Abs. 1 und Abs.
2, 315 Abs. 4, 315a Abs. 1 und Abs. 2 Handelsgesetzbuch ("HGB"), sowie des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2023
Der festgestellte Jahresabschluss sowie der gebilligte Konzernabschluss nach IFRS, einschließlich des
zusammengefassten Lageberichts für Singulus Technologies Aktiengesellschaft (die "Gesellschaft") und den
Konzern zum 31. Dezember 2023 wurden von der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf, geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
1.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Hs. 1 Aktiengesetz ("AktG") festgestellt. Aus diesem Grund
entfällt eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt.
Der Geschäftsbericht 2023 der Gesellschaft bzw. des Singulus Technologies Konzerns kann zudem im Internet
unter
https://www.singulus.com/de/finanzberichte/
eingesehen werden.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
2. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2023 amtiert
haben, für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2023
amtiert haben, für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
Billigung des Vergütungsberichts für das am 31. Dezember 2023 abgelaufene Geschäftsjahr
Die Hauptversammlung hat am 19. Juli 2023 ein Vergütungssystem für den Vorstand beschlossen. Der
Vergütungsbericht der Gesellschaft erläutert die wesentlichen Elemente der im letzten Geschäftsjahr
aufgrund dieses Vergütungssystems gewährten Vergütung der einzelnen gegenwärtigen oder früheren
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns.
Er beschreibt die Höhe und Struktur der Vergütung. Vorstand und Aufsichtsrat haben den Vergütungsbericht
entsprechend den Anforderungen des § 162 AktG erstellt. Der Vergütungsbericht wurde von der Baker Tilly
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf gemäß den Anforderungen des § 162 Abs. 3 AktG
geprüft.
Der Vergütungsbericht ist unten unter der Überschrift "Weitere Informationen zu Tagesordnungspunkt 4"
abgedruckt.
4.
Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts, das aktuelle Vergütungssystem des Vorstands und des
Aufsichtsrats sowie der vorliegende Vergütungsbericht sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://www.singulus.com/de/corporate-governance/
veröffentlicht.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Vergütungsbericht der Singulus Technologies Aktiengesellschaft für das am 31. Dezember 2023
abgelaufene Geschäftsjahr wird gebilligt.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024, des Prüfers für die prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzinformationen sowie des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts
Mit der neuen am 5. Januar 2023 in Kraft getretenen EU-Richtlinie für Corporate Sustainability Reporting
(Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD) wird eine externe Prüfung von
Nachhaltigkeitsinformationen für große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern
erstmalig verpflichtend. Die CSRD sieht ab 2024 eine schrittweise Einführung einer Pflicht zur Prüfung
nichtfinanzieller Informationen im Lagebericht durch den Abschlussprüfer vor. Diese ist zunächst in Form
einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) und mittelfristig mit hinreichender
Sicherheit (reasonable assurance) vorgesehen. Unternehmen, die wie die Singulus Technologies
Aktiengesellschaft bereits heute der nichtfinanziellen Berichterstattung i.S.d. §§ 289b Abs. 1, 315b Abs.
1 HGB unterliegen, müssen daher erstmals für das Geschäftsjahr 2024 einen Nachhaltigkeitsbericht für die
Gesellschaft und den Konzern aufstellen und extern prüfen lassen.
Die EU-Mitgliedstaaten haben die CSRD bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen. Es ist somit
davon auszugehen, dass der deutsche Gesetzgeber ein Gesetz zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht
("CSRD-Umsetzungsgesetz") verabschieden und das CSRD-Umsetzungsgesetz bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist
in Kraft treten wird. Da die Umsetzungsfrist jedoch erst nach der diesjährigen Hauptversammlung der
SINGLUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft endet, soll bereits jetzt und für den Fall, dass die konkreten
Regelungen in einem CSRD-Umsetzungsgesetz zur Änderung des HGB und anderer Gesetze die Wahl des Prüfers
der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Hauptversammlung vorschreiben, ein entsprechender Prüfer
5. für die CSRD-Berichterstattung gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,
a) zum Abschlussprüfer (HGB) und Konzernabschlussprüfer (IFRS) für das Geschäftsjahr 2024,
b) zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts
für den Konzern für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2024, wenn und soweit diese einer prüferischen
Durchsicht unterzogen werden,
c) zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht etwaiger unterjähriger verkürzter Abschlüsse und
Zwischenlageberichte für den Konzern für Quartale, die vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung im
Geschäftsjahr 2025 enden, wenn und soweit diese einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden; sowie
d) zum Prüfer der verpflichtenden CSRD-Berichterstattung ("Nachhaltigkeitsberichterstattung") für die
Singulus Technologies Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2024 für den Fall zu bestellen, dass die konkreten Regelungen in einem CSRD-Umsetzungsgesetz zur
Änderung des HGB und anderer Gesetze zur Umsetzung der am 5. Januar 2023 in Kraft getretenen
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June 13, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)
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