Start Aktienrückkauf
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EQS-News: Alzchem Group AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Start Aktienrückkauf
02.11.2026 / 08:00 CET/CEST
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Alzchem Group AG
Bekanntmachung
nach Artikel 5 der Verordnung (EU) 596/2014
und Artikel 2 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Aktienrückkauf
Die Alzchem Group AG ("Gesellschaft") gibt hiermit bekannt, das mit
Ad-Hoc-Mitteilung vom 27. Oktober 2026 angekündigte Aktienrückkaufprogramm
zu starten.
Beginnend mit dem 3. November 2026 wird die Gesellschaft über einen Zeitraum
von maximal zwölf Monaten bis zu 125.000 Stückaktien der Gesellschaft zum
Gesamtkaufpreis von bis zu 20 Mio. Euro (ohne Erwerbsnebenkosten)
ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter
Wertpapierbörse (XETRA) erwerben. Der maximale Kaufpreis je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) wird den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion
ermittelten Kurs der Aktie im XETRA-Handel um nicht mehr als 10 Prozent
über- und um nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten. Der Vorstand der
Gesellschaft macht damit mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der
Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien vom
7. Mai 2024 Gebrauch.
Der Rückkauf erfolgt zu dem Zweck, (i) die erworbenen Aktien als
Akquisitionswährung einzusetzen, (ii) im Rahmen etwaiger weiterer
Mitarbeiterbeteiligungsprogramme an Mitarbeiter der Alzchem-Gruppe
auszugeben oder (iii) die zurückerworbenen Aktien einzuziehen und auf diese
Weise das Grundkapital der Gesellschaft zu reduzieren. Andere gesetzlich
zulässige Zwecke sind damit nicht ausgeschlossen.
Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durch ein
von ihr hierfür mandatiertes Kreditinstitut. Dieses trifft seine
Entscheidungen über den Zeitpunkt, den Umfang und die Konditionen des
Erwerbs der Aktien im Rahmen der allgemeinen Vorgaben der Gesellschaft
unabhängig und unbeeinflusst von ihr. Das Aktienrückkaufprogramm kann im
Einklang mit den anwendbaren Rechtsvorschriften jederzeit ausgesetzt und
wiederaufgenommen werden.
Das Aktienrückkaufprogramm wird ungeachtet seines erweiterten Erwerbszwecks
entsprechend den Handelsbedingungen des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 und der Art. 2 bis 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
("DelVO") durchgeführt. Demgemäß werden die getätigten Rückkäufe in einer
den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 DelVO entsprechenden Weise spätestens am
Ende des siebten Handelstages nach ihrer Ausführung bekanntgegeben. Zudem
wird die Gesellschaft über die Fortschritte des Aktienrückkaufs regelmäßig
über ihre Website unter www.alzchem.com/de/investor-relations/aktie
informieren.
Trostberg, den 2. November 2026
Alzchem Group AG
- Der Vorstand -
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Quelle: dpa-AFX