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06.08.2026 20:21:45 - ROUNDUP: Termin für US-Vergleichsanhörung Bayer/Glyphosat auf 14.09. verschoben

LEVERKUSEN (dpa-AFX) - Der Termin für eine wichtige gerichtliche Anhörung zur Beilegung von Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten zwischen Bayer und verschiedenen Klägern in den USA ist auf den 14. September verschoben worden. Das teilte das Unternehmen am Donnerstagabend mit. Zuvor hatten die Leverkusener und die Anwälte der Klägerseite beim zuständigen Gericht in Missouri gemeinsam beantragt, die Anhörung zur finalen Genehmigung des Sammelvergleichs auf den 10. September oder einen späteren Termin zu verlegen. Durch die Verschiebung hätten die Parteien und der Verwalter des Programms mehr Zeit, Widerrufsanträge zu sogenannten Opt-outs zu bearbeiten, die nach der Entscheidung des Supreme Court eingegangen sind, wie es zur Begründung hieß. Auch die Frage der Gültigkeit einiger Opt-outs könne so vorab geklärt werden.

Im Rahmen dieses Vergleichs - sollte er genehmigt werden - wird Bayer bis zu 21 Jahre lang abnehmende, gedeckelte jährliche Zahlungen in Höhe von insgesamt bis zu 7,25 Milliarden US-Dollar leisten. Mit dem Schritt will Bayer das Thema Glyphosat-Klagen weitgehend vom Tisch bekommen. Damit der Vergleichsplan aber überhaupt greift, muss ein Großteil der Kläger zustimmen, im Grunde fast alle, wie Unternehmenschef Bill Anderson im Februar bei der Vorstellung des Plans betont hatte. Eine Nicht-Zustimmung ist ein sogenannter Opt-out.

Dass nach der jüngsten Entscheidung des obersten US-Gerichts in einem wegweisenden Glyphosat-Fall Widerrufsanträge zu sogenannten Opt-outs eingegangen sind, überrascht wenig. Denn: der Supreme Court hatte zu Gunsten von Bayer entschieden, was vielen Klagen wegen angeblicher Krebsrisiken durch den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup die Grundlage entziehen könnte.

So hatte der US Supreme Court geurteilt, dass Bayer nicht wegen fehlender Krebswarnungen auf Verpackungen von Unkrautvernichtern verklagt werden kann. Die Richter beriefen sich dabei darauf, dass in den USA von der Regierung einheitliche Markierungen von der Umweltbehörde EPA vorgeschrieben seien - damit könne es keine abweichenden Anforderungen einzelner Bundesstaaten geben./mis/mne/jha/he


Quelle: dpa-AFX
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