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06.08.2026 14:40:10 - EQS-News: Annahmefrist beginnt: Persistent veröffentlicht öffentliches Übernahmeangebot für alle Nagarro-Aktien (deutsch)

Annahmefrist beginnt: Persistent veröffentlicht öffentliches Übernahmeangebot für alle Nagarro-Aktien

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EQS-News: Galaxy Germany Holding SE / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
Annahmefrist beginnt: Persistent veröffentlicht öffentliches
Übernahmeangebot für alle Nagarro-Aktien

06.08.2026 / 14:40 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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  * EUR 81,00 je Nagarro-Aktie in bar entsprechen einer sehr attraktiven
    Prämie von rund 140 % gegenüber dem Schlusskurs vom 25. Juni 2026


  * Die sechswöchige Annahmefrist, während derer Nagarro-Aktionäre ihre
    Aktien andienen können, beginnt heute und läuft bis zum 17. September
    2026; auf die Annahmefrist folgt eine zweiwöchige weitere Annahmefrist,
    die voraussichtlich am 23. September 2026 beginnt und am 6. Oktober 2026
    endet


  * Vorstand und Aufsichtsrat von Nagarro unterstützen die Transaktion und
    beabsichtigen, die Annahme des Angebots zu empfehlen; Mitglieder des
    Vorstands und weitere Mitarbeitende von Nagarro haben zudem ihre Absicht
    erklärt, einen Anteil von insgesamt rund 15 %1 an Nagarro anzudienen


  * Darüber hinaus hat sich Persistent bereits einen Anteil von rund 22 %1
    an Nagarro von dem größten Gesellschafter der Nagarro SE gesichert, der
    seine gesamte Beteiligung an Persistent veräußert


  * Das Angebot unterliegt einer Mindestannahmeschwelle von 50 % plus einer
    Aktie aller ausstehenden Nagarro-Aktien; die erforderlichen Zustimmungen
    der Persistent-Aktionäre wurden eingeholt


  * Persistent beabsichtigt Delisting der Nagarro-Aktien vom regulierten
    Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zum
    frühestmöglichen und rechtlich zulässigen Zeitpunkt


  * Alle Einzelheiten und die Angebotsunterlage sind unter
    www.galaxy-offer.com verfügbar


6. August 2026

München, Deutschland und Pune, Indien

Pressemitteilung

Nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
("Bafin")
hat die Galaxy Germany Holding SE (die "Bieterin"), eine hundertprozentige
direkte Tochtergesellschaft der Persistent Systems Limited (zusammen
"Persistent"), heute die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches
Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der Nagarro SE ("Nagarro")
(das "Angebot") veröffentlicht.

Die Aktionäre von Nagarro können ihre Aktien nun zu einem Barangebotspreis
in Höhe von EUR 81,00 pro Aktie andienen. Das Angebot bietet den Aktionären
von Nagarro die Möglichkeit, einen unmittelbaren und sicheren Wert zu einer
sehr attraktiven Prämie von ca. 140 % auf den Schlusskurs vom 25. Juni 2026,
dem letzten Handelstag vor Ankündigung der Transaktion, zu realisieren. Im
Vergleich zum volumengewichteten Durchschnittskurs (VWAP) der vergangenen
drei Monate zu diesem Zeitpunkt entspricht der Angebotspreis einer Prämie
von ca. 93 %. Die Annahmefrist endet am 17. September 2026 um Mitternacht
(MESZ). Auf die Annahmefrist folgt eine weitere Annahmefrist, die
voraussichtlich am 23. September 2026 beginnt und am 6. Oktober 2026 endet.

Zitat von Dr. Anand Deshpande, Gründer, Vorsitzender und Managing Director,
Persistent Systems Limited

"Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage ist ein wichtiger Meilenstein
auf dem Weg zum Zusammenschluss von Persistent und Nagarro. Was uns von
Anfang an überzeugt hat, war nicht nur die Qualität des Unternehmens - es
war auch die Ähnlichkeit unserer Werte: dieselbe Leidenschaft für
Engineering, dasselbe Engagement für unsere Kunden und dieselbe langfristige
Denkweise, die Persistent seit jeher leitet. Beständige Unternehmen
aufzubauen, erfordert Geduld, Talent und ein gemeinsames Ziel. All das
bringt Nagarro mit - und wir sind zuversichtlich, dass wir gemeinsam mehr
erreichen können als jedes Unternehmen für sich allein."

Zitat von Sandeep Kalra, Chief Executive Officer und Executive Director,
Persistent Systems Limited

"Gemeinsam werden Persistent und Nagarro eines der weltweit führenden
Unternehmen für KI-gestütztes Digital Engineering formen. Angesichts unserer
sich ergänzenden Stärken in verschiedenen Regionen, Kompetenzbereichen und
Branchen sind wir zuversichtlich, dass dieser Zusammenschluss erheblichen
Wert schaffen wird. Unser Angebot gibt den Nagarro-Aktionären die
Möglichkeit, sofort und sicher an dieser Wertschöpfung teilzuhaben.
Gemeinsam können beide Unternehmen viel erreichen - und der Preis spiegelt
unsere starke Überzeugung darin wider."

Persistent und Nagarro teilen die Überzeugung: Wer das nächste Jahrzehnt im
KI-gestützten Digital Engineering anführen will, braucht Kompetenzen und
eine globale Präsenz in einer anderen Größenordnung, als jedes der beiden
Unternehmen allein erreichen kann. Durch den geplanten Zusammenschluss soll
eine global aufgestellte, diversifizierte Gruppe für KI-gestütztes Digital
Engineering und Unternehmensmodernisierung entstehen - mit starken
Standbeinen in Nordamerika und Europa und einer nennenswerten Präsenz in
weiteren Regionen. Die fusionierte Gruppe wäre besser positioniert, um
globalen Kunden integrierte KI-, Engineering-, ERP/CX-, Daten- und
Cloud-Lösungen über lokale und globale Delivery-Modelle hinweg anzubieten.

Volle Unterstützung durch den Vorstand und den Aufsichtsrat von Nagarro

Die Gremien beider Unternehmen sind von den Vorteilen des Zusammenschlusses
überzeugt. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von Nagarro begrüßen die
Transaktion und beabsichtigen, den Aktionären die Annahme des Angebots in
ihrer begründeten Stellungnahme zu empfehlen - vorbehaltlich ihrer
Treuepflichten und ihrer Prüfung der Angebotsunterlage. Zudem haben
Mitglieder des Vorstands von Nagarro die Absicht bekundet, das Angebot
anzunehmen.

Von der Transaktion profitieren auch die Mitarbeitenden: Der Zusammenschluss
schafft eine größere, diversifiziertere Plattform mit besseren
Wachstumsaussichten - für beide Unternehmen. Die Zusammenschlussvereinbarung
(Business Combination Agreement - "BCA") zwischen Persistent und Nagarro
spiegelt das geteilte Verständnis über eine gemeinsame Zukunft wider und
enthält Zusagen in Bezug auf Mitarbeiterbelange, den Geschäftsbetrieb und
das Management, einschließlich der Wahrung bestehender Arbeitsbedingungen.

Nächste Schritte für die Aktionäre

Aktionäre erhalten von ihrer Depotbank oder ihrem Wertpapierdienstleister
eine Mitteilung mit technischen Anweisungen dazu, wie sie das Angebot
annehmen können. Für Aktien, die in einem deutschen Depot gehalten werden,
ist das Andienungsverfahren in der Regel kosten- und gebührenfrei.
Aktionäre, die ihre Aktien andienen wollen, sollten frühzeitig handeln.

Mindestannahmeschwelle von 50 % plus einer Aktie

Das Angebot wird nur vollzogen, wenn eine Mindestannahmeschwelle von 50
Prozent plus einer Aktie aller ausstehenden Nagarro-Aktien erreicht wird.
Die Bieterin hat sich bereits einen Anteil von rund 22 % (exklusive eigener,
von Nagarro gehaltener Aktien) im Rahmen eines unwiderruflichen
Aktienkaufvertrags mit der Lantano Beteiligungen GmbH ("Lantano"), dem
Investmentvehikel des größten Aktionärs von Nagarro, gesichert. Dieser
Anteil wird bei der Mindestannahmeschwelle mitberücksichtigt. Auch die
Aktien, die von Mitgliedern des Vorstands von Nagarro zur Annahme des
Angebots angedient werden sollen, werden bei der Mindestannahmeschwelle
berücksichtigt.

Persistent beabsichtigt nicht, innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren
nach Vollzug des Angebots einen Beherrschungs- und/oder
Gewinnabführungsvertrag (BGAV) abzuschließen.

Die Aktionäre von Persistent haben auf der ordentlichen Hauptversammlung vom
3. August 2026 der geplanten Übernahme von Nagarro durch die Bieterin sowie
den damit verbundenen Finanzierungsvereinbarungen und der Konzernbürgschaft
zugestimmt.

Mögliches Delisting könnte die Liquidität verringern

Das Angebot ist Teil einer Taking-Private-Strategie. Nach Vollzug des
Angebots beabsichtigt Persistent, die Zulassung der Nagarro-Aktien zum
Handel am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse
sowie am Freiverkehr anderer Börsen so bald wie praktisch und rechtlich
möglich zu beenden. Nach einem Delisting würden die Nagarro-Aktien vom
Handel auf dem regulierten Markt ausgeschlossen, was dazu führen könnte,
dass Nagarro aus dem SDAX ausgeschlossen wird und Nagarro-Aktien faktisch
illiquide werden. Der Vorstand ist laut dem BCA bereit, die
Delisting-Strategie der Bieterin und vorbehaltlich seiner Treuepflichten
auch ein Delisting der Nagarro-Aktien zu unterstützen.

Nach der Gestattung durch die Bafin sind die Angebotsunterlage und eine
unverbindliche englische Übersetzung nun unter www.galaxy-offer.com
verfügbar. Persistent geht von einem Vollzug der Transaktion bis zum Ende
von Q1 2027 aus, vorbehaltlich behördlicher Freigaben und sonstiger üblicher
Bedingungen.

Haftungsausschluss und zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Nagarro-Aktien dar.
Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das
Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind ausschließlich in der von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung
gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Anlegern und Inhabern von
Nagarro-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle
sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da
sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das
Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen
Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum
Übernahmeangebot ist neben weiteren Informationen im Internet unter
www.galaxy-offer.com veröffentlicht.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren
Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften
der Vereinigten Staaten von Amerika über grenzüberschreitende
Übernahmeangebote durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in
Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen
als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika
(soweit anwendbar) durchgeführt. Dementsprechend wurden außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten von Amerika keine
Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das
Angebot eingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von
Nagarro-Aktien können sich nicht darauf berufen, durch die
Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik
Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar)
geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen
Ausnahmen und gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu
erteilenden Befreiungen wird kein Übernahmeangebot, weder direkt noch
indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen
Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde. Diese
Pressemitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung
veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das
Übernahmeangebot nach dem jeweils geltenden nationalen Recht untersagt wäre.

Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen
weitere Nagarro-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt
über die Börse oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass solche
Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen nicht in den Vereinigten Staaten von
Amerika erfolgen, die anwendbaren deutschen Gesetzesvorschriften,
insbesondere diejenigen des WpÜG, eingehalten werden und der Angebotspreis
sich nach Maßgabe des WpÜG erhöht, so dass dieser einer außerhalb des
Angebots gezahlten Gegenleistung entspricht, sofern diese höher ist als der
Angebotspreis. Sollten solche Erwerbe stattfinden, werden Informationen über
solche Erwerbe, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden
Nagarro-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung,
unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten von Amerika oder einer
anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist. Das Übernahmeangebot
bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die u.a. zum Handel an
der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt den
Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der
Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für
börsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichen
Aspekten von denen in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen
Rechtsordnungen unterscheiden. Die an anderer Stelle, u. a. in der
Angebotsunterlage, enthaltenen, sich auf die Bieterin und Nagarro
beziehenden Finanzkennzahlen sind in Übereinstimmung mit den in der
Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften und nicht in
Übereinstimmung mit den in den Vereinigten Staaten von Amerika allgemein
anerkannten Bilanzierungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise
nicht mit Finanzkennzahlen vergleichbar, die sich auf US-amerikanische
Unternehmen oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen als der
Bundesrepublik Deutschland beziehen. Das Übernahmeangebot wird in den
Vereinigten Staaten von Amerika nach Maßgabe von Section 14(e) des
US-Börsengesetzes und der im Rahmen des US-Börsengesetzes erlassenen
Regulation 14E und auf Grundlage der sog. Tier II-Ausnahme von bestimmten
Anforderungen des US-Börsengesetzes, welche es einem Bieter ermöglicht,
bestimmte materielle und verfahrensrechtliche Vorschriften des
US-Börsengesetzes für Übernahmeangebote dadurch zu erfüllen, dass er das
Recht oder die Praxis seiner Heimatrechtsordnung befolgt, und den Bieter von
der Einhaltung bestimmter anderer Vorschriften des US-Börsengesetzes
befreit, und im Übrigen in Übereinstimmung mit den Gesetzen der
Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Aktionäre aus den
Vereinigten Staaten von Amerika werden darauf hingewiesen, dass Nagarro
nicht an einer US-amerikanischen Wertpapierbörse gelistet ist, nicht den
regelmäßigen Anforderungen des US-Börsengesetzes unterliegt und auch keine
Berichte bei der US-Börsenaufsichtsbehörde einreicht bzw. einreichen muss.

Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots mit der
Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der
Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre
aus den Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungen
als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im
Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot ergeben, nach den Vorschriften des
US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen,
da die Bieterin und Nagarro sich außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der
Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, und ihre
jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der
Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär
seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein
Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor
einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu
verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen
oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines
US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.

Soweit diese Pressemitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind
diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte
"beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese
Aussagen geben die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und
Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder.
Solche zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem
Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und
der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für
deren zukünftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die
außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam
handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken
und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in
der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam
handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die
tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in
den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen
können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit
ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten, Mitteilungen oder in
der Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen ändern werden.


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06.08.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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2378718 06.08.2026 CET/CEST

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Quelle: dpa-AFX

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